Jahrgang 
1927
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für die Voranmeldung: Praktikantenamt der Technischen Hochschule(für Berlin: Charlotten- burg 2, Berlinerstraße 171, für Hannover und Aachen gemeinsam: Dortmund, Brandenburger- straße 1). Hinweis auf die derzeitige Ceberfüllung der technischen Berufe.

22. 7.(Min.-Frl.) veröffentlicht die neue Ordnung der Reifeprüfung an den höheren Schulen Preußens.

7. 9.(Min.-Erl.): Der Direktor und Studienrat Dr. Nicolay werden zu Nitgliedern des pädago- gischen Prüfungsamtes ernannt.

6. 10.(Min.-rl.) stellt die Berechtigungen der preußischen höheren Lehranstalten zusammen (veröffentlicht als Heft 41 d der Weidmannschen Taschenausgaben).

1. 11.(Nin.-Erl.) teilt die Vorschriften für die Aufnahme in eine staatliche pädagogische Akade- mie mit(Elbing und Kiel zur Ausbildung evan gelischer, Bonn zur Ausbildung katholischer Volksschullehrer. Bildungsgang zweijährig, keine Studiengebühren, u. U. Stipendien; Lehr- plan bei den Sekretariaten erhältlich). Meldungen sind bis 15. März jedes Jahres an den Direktor der betr. Akademie zu richten, beizufügen: Lebenslauf, beglaubigte Abschrift des Reife- zeugnisses, amtsärztliches Gesundheitszeugnis. Dieselben Bestimmungen gelten für die in Frankfurt zu errichtende simultane Akademie(Erl. v. 18. 1. 27).

22. 11. Ferienordnung für das Schuljahr 1927(s. u. VIII g).

31. 12.(Min.-Erl.): Sorgfältige Pflege der Schülerhandschrift wird den Schulen zur Pflicht ge- macht(s. u. VIII a).

auch keine

1. 3. 27.(Min.-Erl.): Rangordnungen der Schüler sind fortan nicht mehr zulässig Gruppeneinteilungen.

6. 3. Oberschul(Musik) lehrer E. Döpfer vom Kaiser Friedrichs-Gymnasium wird mit Beginn des neuen Schuljahres an unsere Anstalt versetzt.

27. 3. u. a. genehmigen die Einführung der im Abschnitt V b verzeichneten Lehrbücher.

30. 3.(Min.-Erl.): Die Prämiensätze der Schüler-Unfallversicherung müssen auf 1.50 M. jähr- lich erhöht werden; die Einrichtung hat sich bewährt, ihre Weiterführung ist dringend wün- schenswert, aber zu geringen Prämiensätzen nur möglich, wenn die Kosten der Unfallschäden

möglichst niedrig, d. h. in den dem Unfall angemessenen Grenzen gehalten werden.

VIII. Mitteilungen an die Eltern

a) Die Handschrift der Schüler läßt seit dem Wegfall des Schreibunterrichts oft sehr zu wün- schen übrig. Wir bitten dringend, uns bei unserem Bestreben, die Schüler in ihrem eigenen In- teresse an eine sorgfältige, leserliche und gefällige Handschrift zu gewöhnen, verständnisvoll zu unterstützen. Wo sich besondere Schreibübungen als nötig erweisen, seien die Ausgangsschrif- ten der Sütterlin-Schreibweise(Sonderabdruck aus dem Leitfaden für den Schreibunterricht von L. Sütterlin Verlag Albrecht Dürer-Haus, Berlin) nebst den zugehörigen Schreibheften empfohlen.

b) In den Unter- und Mittelklassen ist den Schülern die sorgfältige Führung von Aufgaben- büchern vorgeschrieben, die seitens der Schule regelmäßig überwacht wird, sodaß die Eltern in der Lage sind, die Erledigung der häuslichen Arbeiten nachzuprüfen.

c) Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Elternhaus haben die Lehrer der Anstalt wöchentliche Sprechstunden angesetzt. Es ist nur erwünscht, wenn von dieser Einrichtung ausgiebig Gebrauch gemacht wird; die Eltern werden jedoch gebeten,

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