Jahrgang 
1913
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die Jugend vielfach zu leichtfertigen Ausgaben und zu einem längeren Verweilen in gesundheitlich unzulänglichen Räumen verleitet wird, eine schwere Gefahr für Körper und Geist der Kinder zu befürchten ist. Vor allem aber wirken viele dieser Lichtbildbühnen auf das sittliche Empfinden dadurch schädlich ein, daß sie un- passende und grauenvolle Szenen vorführen, die die Sinne erregen, die Phantasie ungünstig beeinflussen nnd deren Anblick daher auf das empfängliche Gemüt der Jugend ebenso vergiftend einwirkt, wie die Schmutz- und Schundliteratur. Das Gefühl für das Gute und Böse, für das Schickliche und Gemeine muß sich durch derartige Darstellungen verwirren; und manches unverdorbene kindliche Gemüt gerät hierdurch in Gefahr, auf Abwege gelenkt zu werden. Aber auch das ästhe- tische Empfinden der Jugend wird auf diese Weise verdorben; die Sinne gewöhnen sich an starke, nervenerregende Eindrücke, und die Freude an ruhiger Betrachtung guter künstlerischer Darstellungen geht verloren.

Diese beklagenswerten Erscheinungen machen es zur Pflicht, geeignete Maßregeln zu treffen, um die Jugend gegen die von solchen Lichtbildbühnen ausgehenden Schädigungen zu schützen. Hierher gehört vor allem, daß der Besuch der Kinematographentheater durch Schüler und Schülerinnen sowie durch die Zöglinge der Seminare und Präparandenanstalten ausdrücklich denselben Beschränkungen unterworfen wird, denen nach der Schulordnung auch der Besuch der Theater, öffentlichen Konzerte, Vorträge und Schaustellungen unterliegt. Auch muß die Schule es sich angelegen sein lassen, die Eltern bei gebotenen Gelegenheiten durch Warnung und Belehrung in geeigneter Weise auf die ihren Kindern durch manche Kinemato- graphentheater drohenden Schädigungen aufmerksam zu machen. Durch Hinweis in den Jahresberichten der höheren Schulen wird sich hierzu eine passende Gelegen- heit bieten.

Wenn Besitzer von Kinematographentheatern sich entschließen, besondere Vor- stellungen zu veranstalten, die ausschließlich der Belehrung oder der den Absichten der Schule nicht widersprechenden Unterhaltung dienen, so steht nichts im Wege, den Besuch solcher Vorführungen zu gestatten.

Ministerialerlaß vom 21. September 1912: Die Gefahren, die durch die überhand- nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutz- geschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften ver- breitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreissen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Ubel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und