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V. Lehrmittel, Bibliothek.
Geschenke: IIse Netto Vb und Maria Fadé IVb: Tiere fürs Terrarium. Gertrud Meyer IVb: 1 Stück Cedernholz, Flora Strauß IVb: Vorderende eines Band- wurms mit Kopf, Nelly Rapps VIIb: 1 Stück Sericit mit Dendriten, Helene Lorch VIb: 2 kleine Fische, Tilly Stock IVb: eine Anzahl Ansichtskarten, Thesy Oestreicher VIa: mehrere Schmetterlinge.
VI. Unterstützungen von Schülerinnen.
Die vom Unterzeichneten verwaltete Unterstützungskasse besaß am 31. Dezember 1911 3240,83 Mk. Geschenke: Frau Louis Fadé 50 Mk.; Herr Dr. Posen 20 Mk.; Herr Sub-
direktor Levié 5 Mk.; Frau Ellinger 10 Mk. Herzlichen Dank!
VII. Mitteilungen an die Schülerinnen und deren Fltern.
Verhalten bei ansteckenden Krankheiten. Nach einem ministeriellen Er- laß vom 9. Juli 1907 sind bei ansteckenden Krankheiten folgende Maßregeln von den Eltern zu beachten:
Alle Schülerinnen, die an einer der folgenden Krankheiten leiden:
1. Aussatz, Cholera, Diphterie, Fleckfieber, Gelbfieber, Genickstarre, Pest, Pocken, Rückfallfieber, Ruhr, Scharlach, Typhus,
2. Favus,(Erbgrind), Keuchhusten, Körnerkrankheit, Krätze, Lungen- und Kehlkopftuberkulose, Masern, Milzbrand, Mumps, Tollwut und Windpocken. Röteln, Rotz,
müssen so lange der Schule fernbleiben, bis sie durch ein ärztliches Zeugnis nachge- wiesen haben, daß sie genesen sind und eine Gefahr der Weiterverbreitung der betr. Krankheit nicht mehr vorhanden ist.
Der Hausvorstand hat dem Schulleiter von jeder ansteckenden Krankheit eines Schülers seiner Behausung unverzüglich Mitteilung zu machen.
Bei Aussatz, Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest, Pocken, Rotz, Rückfallfieber, Typhus ist ein Schulbesuch auch dann nicht gestattet, wenn nur der Verdacht einer Erkrankung besteht. Das Gleiche gilt für gesunde Schülerinnen, in deren Behausung eine der in der Gruppe l genannten Krankheiten aufgetreten ist.
Um einer Verbreitung übertragbarer Krankheiten tunlichst entgegenzuwirken, ist die Befolgung nachstehender Vorschriften notwendig:


