Jahrgang 
1928
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10. Ferien für das Schuljahr 1928

7. Schluß des Unterrichts Wiederbeginn des Unterrichts:

Bezeichnun 6 der Ferien: Tage(jedesmal nach der 3. Unterrichtsstunde)(jedesmal 2 der 1. Laellataerich Osterferien: 16 Samstag, 31. März 1928 Dienstag, 17. April 1928 Pfingstferien: 10 Freitag, 25. Mai 1928 Dienstag, 5. Juni 1928 Sommerferien: 32 Donnerstag, 28. Juni 1928 Dienstag, 531. Juli 1928 Herbstferien: 11 Freitag, 28. September 1928 Mittwoch, 10. Oktober 19028 Weihnachtsferien: 16 Samstag, 22. Dezember 1928 Dienstag, 8. Januar 1920 Osterferien 1929: Mittwoch, 27. März 1920

Urlaub im Anschluß an die Ferien vorher oder nachher kann nur vom Direktor und zwar nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses erteilt werden!

11. Katholische Feiertage

II. 2 Stunden schulfrei: 6. Mariä Lichtmeß 7. Aschermittwoch 8. Mariäã Verkündigung 9. Allerseelen

I. ganz schulfrei: 1. Erscheinung des Herrn 2. Fronleichnam 3. Peter und Paul 4. Mariä Himmelfahrt 5. Allerheiligen

12. Unterrichtszeiten

Hiernach können die Eltern genau berechnen, welche Zeit von ihren Kindern für den Schulweg benötigt wird.

I. Für das Sommerhalbjahr II. von Oktober bis Mitte November III. von Mitte November bis Mitte und von Mitte Februar bis Ostern Februar 1. Stunde: 7.30 bis 8.15 Uhr 1. Stunde: 8.00 bis 8.45 Uhr 1. Stunde: 8.30 bis 9.15 Uhr 2 8.25 9.10 2 8.55 9.40 2 9.20 10.05 3 9.25 10.10 3 9.55 10.40 5 10.20 11.05 4.- 10.25 11.10 4. 10.50 11.35 4. 11.15 11.55 5. 11.20 12.05 5. 11.50 12.55 5. 12.05 12.45 6. 12.15 1.00 6. 12.45 1.50 6. 12.50 1.50 7./8. 5.50 5.00 7./8. 5.50 5.00 7./8. 5.50 5.00 9,/10. 5.00 6.50 9./10. 5.00 6.50 9./10. 5.15 6.50

13. Schulordnung

Jeder Schüler ist im Besitz einer Schulordnung, die von den Eltern unterschrieben ist. nachgesehen und muß in gutem Zustande erhalten, vor allem aber treu befolgt werden.

Dieselbe wird monatlich

14. Mitteilungen an die Eltern über Fortschritt und Fleiß der Schüler

a) Zeugnisse. Dreimal im Jahre: Herbst, Weihnachten und Ostern erhalten die Schüler Zeugnisse. Dieselben sind vom Vater oder dessen Stellvertreter zu unterschreiben und bei Unterrichtsbeginn dem Klassenleiter vorzulegen.

b) Briefe. Dreimal im Jahre: Juni, November und Februar erhalten die Eltern derjenigen Schüler, die in irgend- welchen Fächern unbefriedigende Leistungen zeigen, hierüber briefliche Mitteilung.

c) Rücksprache. Wir bitten die Eltern dringend, nach Empfang der Zeugnisse und Briefe mit den Fachlehrern. dem Klassenlehrer und dem Direktor Rücksprache zu nehmen, wenn unbefriedigende Leistungen dies nötig machen.

d) Sprechstunden. Jeder Lehrer hat wöchentlich eine Sprechstunde. Das Verzeichnis ist im unteren Flur der Schule

angebracht. Falls den Eltern der Besuch der Sprechstunde unmöglich ist, sind die Lehrer auch zu anderer Zeit zur Rücksprache bereit. In jedem Falle aber ist Anmeldung wenigstens einen Tag vorher nötig. Jeder Lehrer freut

sich, wenn er mit den Eltern überlegen kann, wie ein Schüler wissenschaftlich und erzieherisch gefördert wird.

Während des Unterrichts und der Pausen, in denen wir meist auch dienstlich beschäftigt sind, ist Rücksprache nicht möglich.