Jahrgang 
1928
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9. Wichtige Erlasse der Behörden

a] Ministerialerlaß vom 1. 3. 1927: Die Rangordnung der Schüler an höheren Lehranstalten wird abgeschafft.

Nach dem Erlaß vom 24. Juni 1914 bestanden über die Zweckmätßigkeit einer Rangordnung der Schüler unter namhaften Schulmännern noch solche Meinungsverschieden heiten, daß eine einheitliche Regelung sich damals noch nicht empfahl. Eine Rundfrage bei den zuständigen Stellen hat nunmehr ergeben, daß die Ansichten über den Wert einer Rang- ordnung jetzt soweit geklärt sind, daß die Aufhebung dieser Einrichtung an allen höheren Schulen und in jeder Form als zweckmäßig erscheint. 4

Die von einzelnen Lehrerkollegien für die Beibehaltung der Rangordnung noch angeführten Gründe sprechen lat- Sächlich für ihre Abschaffung. Denn die Rangordnung gibt den Eltern kein klares Bild von Leistung, Fleiß und Ver- setzungsfähigkeit des Schülers. Sie ist auch für die Lehrer ein ungeeignetes Mittel zur Beurteilung des Klassenstandes; der durch sie angeregte Ehrgeiz ist erzieherisch ebenso bedenklich wie die Ubertragung des Wettkampfgedankens auf das geistige Gebiet.

Die erzieherischen Grundsätze der Schulreform, die von ihr geforderte Wertung der Gesamtpersönlichkeit des Schülers, die jugendpsychologische Einstellung bei der Beurteilung von Entwicklungserscheinungen des jungen Men- schen sind mit der mechanischen Wertberechnung einer Rangordnung nicht vereinbar. Ich ordne daher an, daß von Ostern 1927 an keinerlei Rangordnung der Schüler, auch nicht für den innerdienstlichen Gebrauch, testgestellt werden darf. Auch von einer sogenanntenGruppenbildung der Schüler als Ersatz der Rangordnung ist abzusehen.

Die Anstaltsleiter mögen da, wo die Eltern noch gewohnheitsmäßsig an die Rangordnung festhalten, diese über die Gründe, die zur Aufhebung dieser Einrichtung geführt haben, in geeigneter Weise aufklären.

b) Ministerialerlaß vom 22. 3. 1927: Richtlinien für die Erteilung des Zeugnisses dermittleren Reife.

Die Mittelschulen erteilen ein Schlußzeugnis der mittleren Reife, nicht dber ein Versetzungszeugnis für Ober- sekunda.

Das Schlußzeugnis nach erfolgreichem Besuch der Untersekunda der öffentlichen höheren Lehranstalten gewährt: 1. Die Reife für Obersekunda und schließt gleichzeitig 2. das Zeugnis der mittleren Reife ein.

Uber den Begriff der mittleren Reife hat der preußische Landwirtschaftsminister zur Behebung von Zweifeln nach- stehende Erläuterung gegeben:

Diemittlere Reife ist ein neuer schultechnischer Begriff, der lediglich besagt, daß der Inhaber sich eine gründ- liche fachliche Ausbildung verschafft hat, wie sie für gehobene berufliche Stellungen erforderlich ist. Diemittlere Reife verleiht keine der sonst üblichen Schulberechtigungen, insbesondere auch m. icht die Be- rechtigung zum Fachstudium mit der kleinen Matrikel, wie dies bei Obersekundareife der Fall ist. Eshandeltsich alsoum zwei vvöllig verschiedene Dinge.

c) Mitteilung des Schulausschusses für höhere Schulen vom 11. Mai 1927:

Im Haushaltsplan 1927 sind für Uebernahme der Fahrtkosten bei Schulausflügen für Kinder er werbsloser Eltern und von Pfleglingen des Wohlfahrtsamtes Nittel in beschränktem Maße eingesetzt.

d) Ministerialerlaß vom 28. Mai 1927.

Die höheren Lehranstalten werden angewiesen, jetzt, nachdem Deutschland dem Völkerbunde beigetreten ist, sich eingehend an geeigneter Stelle im Unterricht mit Wesen, Arbeit und Zielen des Völkerbundes zu be- fassen.

Aus dem Wesen des Völkerbundes ergibt sich, daß jeder Unterricht über ihn getragen sein muß vom Gefühl für die Würde des eigenen Volkes, von verständnisvoller Achtung vor dem fremden Volke und von der Einsicht, daß die Entwicklung eines jeden Volkes gefördert wird durch die Zugehörigkeit zu einer umfassenden Gemeinschaft aller Völker. c) Ministerialerlaß vom 30. 5. 1927: Gefahren des Feueranzündens im Walde.

Es ist neuerdings wieder Klagen darüber laut geworden, daß im Frühjahr trot⸗ der vielfach bestehenden polizei- lichen Verbote sowohl von Kindern als auch von Erwachsenen das verdorrte Gras an Feldrainen und Böschungen ange- zündet und verbrannt wird. Außer der hierdurch hervorgerufenen Gefahr der Verursachung von Waldbränden werden durch die Brände viele Vögel, die im Frühjahr gan⸗ zeitig an der Erde brüten, und denen gerade die überhängenden Grasbüschel an Feldrainen und Böschungen die beste Nistgelegenheit bieten, in ihrem Nist- und Brutgeschäft gestört oder auch gänzlich vernichtet.

Ich ersuche die Schüler und Schülerinnen aller mir unterstellten Schulen mindestens in jedem Frühjahr auf die schädlichen Folgen dieser Unsitte aufmerksam zu machen.

Einer Anregung der deutschen Jagdkammer entsprechend ersuche ich ferner erneut, die Schüler von Zeit zu ZLeit mindestens etwa halbjährlich auf die Schonung der Tier- und Pflanzenwelt und verständiges Benehmen in der freien Natur, insbesondere auch auf die Gefahren des Feueranzündens im Walde, aufklärend und warnend hinweisen zu lassen. 1) Ministerialerlaß vom 4. 7. 1927: Aufhebung der Stellenbesetzungssperre an öfentlichen höheren Schulen mit Wir-

kung vom 1. Oktober 1927 db. g) Ministerialerlaß vom 11. 7. 1927: Verfassungsſeier.

In den mir unterstellten Schulen ist am Verfassungstage schulfrei. Am Verfassungstage sind Schulfeiern zu veran- stalten, bei denen die geschichtliche Bedeutung des Verfassungstages gewürdigt wird. Indem ich den einzelnen Schulen volle Freiheit bei der Ausgestaltung der Verfassungsfeier im einzelnen lasse, erwarte ich, daß alles getan wird, um den inneren Gehalt und den äußeren Rahmen der Schulfeiern würdig zu gestalten und die hervorragende Bedeutung des