nommene Verbesserung ist wegen unseres drückenden Raummangels, der sich im ganzen Schulbetrieb sehr störend bemerkbar macht, leider nicht erfolgt. VIII. Gesundheitszustand der Schüler und schulärztliche Betreuung
Der Schularzt unsrer Anstalt, S.-R. Dr. Rothschild, besuchte regelmäßig die Schule. Schüler, bei denen eine örzt- liche Untersuchung notwendig war, wurden Dienstags nachmittags um 5 Uhr in die eigens für Schüler eingerichtete Sprechstunde geschickt, die in der Hallgartenstraße 54 stattfindet.
Der Gesundheitszustand der Schüler war durchschnitrlich befriedigend.
Auch im verflossenen Schuljahr wurde die Zahnpflege allen Schülern durch das Stadtgesundheitsamt unentgeltlich zugänglich gemacht.
Eine Reihe von erholungsbedürftigen Schülern wurde durch Jugendamt sowie durch die Zentrale für private Fürsorge in Kinderheime und Solbäder geschickt.
Leider hatten wir unter unsern Schülern einen Todesfall zu beklagen:
Während der großen Ferien starb am 12. Juli 1927 ganz unerwartet, nach kurzem, schweren Leiden, infolge einer Vergiftung, der
SEXTANER BERNHARD WINKLER
als er sich bei den Großeltern in Katzwinkel(bei Wissen a. d. Sieg) erholen wollte. In der Schule war er ein braver und fleißiger Schüler, der Klasse ein lieber Kamerad
Die Schule ließ am 8. August 1927, seine Mitschüler am 5. September 1927 Trauerämter für seine Seelenruhe in der St. Bernarduskirche halten. R. I. P.
1) Schulgeld, Zahl der Freistellen, Lehrmittelfreiheit
1. Das jährliche Schulgeld beträgt in unsern städtischen höheren Schulen 180 Mk. 2. Für das zweite schulgeldpflichtige Kind der städtischen Schulen wird auf Antrag eine Ermäßigung von 50 Proz., für jedes folgende Kind volle Schulgeldfreiheit gewährt, sofern das steuerpflichtige Jahreseinkommen des Zahlungs- pflichtigen 10 000 Mk. nicht übersteigt.
3. Für befähigte Schüler sind Freistellen vorgesehen. Die Gewährung setzt noch voraus, daß beim Vorhandensein von einem oder zwei(nicht notwendig schulpflichtigen) Kindern das Einkommen 4400 Mk., bei drei oder mehr Kindern 6000 Mk. nicht übersteigt.
4. Die sozialen Zulagen(Frauenhilfe und Kinderzulagen) pleiben bei Berechnung der Einkommengrenzen unbe- rechnet.
5. Unentgeltliche Lernmittel werden im Falle der Schulgeldfreiheit ohne besondere Nachprüfung gewährt.
6. Daneben können bedürftigen Eltern besonders begabter Schüler Erziehungsbeihilfen gewährt werden, die halb- jährlich 125 Mark betragen, in besonderen Fällen das Doppelte, und in Ausnahmefällen noch darüber hinaus erhöht. werden können.
Im laufenden Schuljahr waren an Schüler unsrer Schule 51 ganze und 7 halbe Freistellen verliehen. Ein Schüler erhielt eine Erziehungsbeihilfe von 200.— Mark.
Die Schülerhilfsbücherei konnte auch in diesem Jahre wesentlich ergänzt werden. Infolgedessen konnten wir der wirtschaftlichen Not der Eltern ziemlich Rechnung tragen. Einigen Schülern wurden auch die Hefte von der Schuie unentgeltlich geliefert.
m) Was kostet jeder Schüler der höheren Schule die Bürgerschaft? Eine ernste Feststellung.
Die Kosten des städtischen Schulwesens beliefen sich im verflossenen Schuljahr für die höheren Knabenschulen auf 3 276 000.— Mark. Von diesen Kosten wurden durch Schulgeld gedeckt 24 Prozent; die Stadt trug also selbst 76 Prozent.
Auf den Kopf eines Schülers betragen die Gesamtaufwendungen in unseren höheren Schulen 674 Mk. Eine solche Aufwendung aus öffentlichen Mitteln kann vor unserer schwere Steuern zahlenden Bürgerschaft natürlich nur bei dem Schüler verantwortet werden, der die notwendige Begabung, regsten Fleiß und gute Leistungen zeigt, erst recht aber dann, wenn er eine ganze oder halbe Freistelle haben will!
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