Jahrgang 
1928
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XII.

Gegen sämtliche Lehrer sollen sämtliche Schüler Hochachtung, Ehrfurcht, Liebe und Gehorsam beweisen, wer da- gegen verfehlt, muß es sich selbsten zuschreiben, wenn er mit Strenge zu seiner Pflicht verwiesen wird. Subordinations- und respektwidriges Betragen bleibt nicht ungestraft.

XIII..

Besuchung der Schaubühne oder des Theaters außer Gesellschaft und Beisein der Eltern, die ihre Kinder, wie wir vermuten, noch nicht mitnehmen werden, wenn man Stücke gibt, deren Inhalt der Jugend gefährlich werden könne, wird nie geduldet.

XIV. Alles Schimpfen, Hadern, Zanken und Raufen der Schüler untereinander kann keineswegs ungestraft pleiben. XV.

Schüler, deren schlechte Grundsätze und schlechte Aufführung der Schule zur Schande, den guten braven Schülern aber zum Verderben gereichen, werden ohne alle Rücksicht entfernt und ausgestoßen.

XVI.

Da Seine Hoheit unser Durchlauchtigster Fürst beschlossen haben, daß am Ende des Schuljahrs eine eigene Be- lohnung jeder Klasse, dem Schüler erteilt werden soll, der vor andern sich durch Unschuld und Reinheit seines Be- tragens in der Kirche, in der Schule, zu Hause und auf der Straße rühmlichst im Laufe des Schuljahres ausgezeich- net hat, so wird dieses sämtlichen Schülern bekannt gemacht, daß sie sich darnach richten können.

Die Lehrpläne und Zielsetzung der katholischen Volksschule, der katholischen Realschule und des katholischen Gymnasiums Fridericianum entsprachen durchaus den Anforderungen, die man damals an diese Schularten stellte.

Die unermüdlichen und rastlosen Bemühungen Molinaris um diesen geschlossenen Ausbau des katholischen Schul- wesens für die männliche Jugend wurden vom Kurfürsten dadurch anerkannt, daß er ihn im Jahre 1798 bei dem Tode des Scholasters Fink zum Domscholaster ernannte, dem alle katholischen Knaben- und Mädchenschulen unterstanden. 3.

Als infolge des Reichsdeputationshauptschlusses zu Regensburg und durch den Beschluß des Frankfurter Rats vom 27. November 1802 die Auflösung aller Stifte und Klöster erfolgte, hörte mit dem 30. November 1802 auch das uralte Bartholomäusstift nach 923 jährigem Bestehen auf zu existieren.

An die Stelle des letzten Domscholasters, der Frankfurts katholisches Schulwesen mit weitausschauendem Blick in die Zukunft und in eine heraufziehende neue Zeit reorganisiert und zur hohen Blüte gebracht hatte, trat diekatholische Kirchen- und Schulkommission. Molinari hatte seine hohe Stellung, seine ebenso heißgeliebte, wie verdienstvolle Tätig- keit und selbst sein Heim verloren und war heimatlos geworden. Er zog sich zu Verwandten nach Köln zurück,

1808 rief der Großherzog von Frankfurt, Erzbischof von Dalberg, den um Kirche und Schule so verdienten Prä- laten nach Frankfurt zurück, um seine Erfahrung in den stürmischen Zeiten der Umwälzungen fruchtbar zu machen, und ernannte ihn in Anerkennungseiner Verdienste zum Wirklichen Geistlichen Rat.

Molinari hatte die dornenvolle und schwere Aufgabe, für die kein anderer so gecignet war wie er, die aus der Auf- lösung der Stifte sich ergebenden Streitigkeiten zwischen der katholischen Gemeinde und dem Senat zu ersprießlichem Ende zu führen. Seiner langen und vielseitigen Erfahrung und seinem Geschick gelang dies schwere Werk im Jahre 1822: Im Auszug-Protokolls des großen Rats Nr. 323 vom 30. Juli 1822 wurde den berechtigten Wünschen der katho- lischen Gemeinde Rechnung getragen.

Im gleichen Jahre war es ihm gleichsam als Krénung seines Lebens vergönnt, sein 50 jähriges Priester- jubiläum unter warmer und aufrichtiger Teilnahme aller Frankfurter Kreise zu feiern.

Aber auch weiterhin blieb Molinari unermüdlich fätig, bis er hochbetagt in Frankfurt am 4. Februar 1828 starb. Er fand seine letzte Ruhestätte auf dem alten Sachsenhäuser Friedhof. Eine einfache Marmortafel im Frankfurter Dom hält das gesegnete Gedächtnis dieses hervorragenden Schulmannes fest, dessen zielbewußtes und erfolgreiches Wirken in seiner unserer schweren Gegenwart ganz ähnlichen Zeit nie vergessen werden darf, sondern der gerade in unserer großen Epoche der Umgestaltungen als mannhaftes Vorbild den Nachkom- men mahnend und wegweisend herüberleuchtet zur unermüdlichen Portsetzung sei- ner rastlosen und opferreichen Tätigkeit für den Aufschwungunddas Blühen unserer Schule.

Wappen des Kurfürsten Friedrich Karl von Erthal ¹)

¹) Aus: Cl. Kissel, Das Mainzer Rad. Mainz 1900. S. 41.

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