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den Inhalt des§ 89 pos. 1 und 3 und des§ 91 pos. 2 der Erſatzordnung am Schluſſe eines jeden Semeſters in den betreffenden Klaſſen bekannt zu machen.
20. April: Das Provinzialſchulkollegium theilt den Termin und die Bedingungen zum Eintritt in die Königl. Turnlehrerbildungsanſtalt zu Berlin mit.
10. Mai: Das Königl. Provinzialſchulkollegium ſpricht ſeine Befriedigung über das Er⸗ gebniß der von Herrn Geh.⸗Rath Dr. Stander in den höheren Schulen der Provinz Heſſen⸗ Naſſau vorgenommenen Reviſion aus.
13. Juni: Der Herr Cultusminiſter fordert anläßlich der Attentate gegen Se. Majeſtät den Kaiſer und König die Dirigenten der höheren Lehranſtalten auf, über etwaige unter den Schülern oder Lehrern hervortretende ſocialiſtiſche Tendenzen ſofort an das Provinzialſchul⸗ kollegium zu berichten und auch Mittheilungen über die äußeren Verhältniſſe der betreffenden Perſonen zu machen.
17. Juni: Der Herr Cultusminiſter ordnet an, daß die Ferien ſo zu legen ſeien, daß aus Grund der am 30. Juli ſtattfindenden Wahl zum deutſchen Reichstage die Schule am 29. Juli wieder eröffnet würde.
18. Juni: Der Herr Cultusminiſter verordnet, daß die revaccinirten Schulkinder 14 Tage lang vom Turnunterricht zu dispenſieren ſeien.
18. Juni: Das Provinzialſchulkollegium verlangt von den Dirigenten der höheren Lehr⸗ anſtalten die Anſicht der Lehrerkollegien über die Zuſammenlegung der Sommer⸗ und Herbſt⸗ erien.
15. Juli: Das Commando des Königl. Kadettencorps macht Mittheilung über vacante Lehrerſtellen an den Kadettenanſtalten.
24. Juli: Das Königl. Provinzialſchulkollegium theilt ſeine beſondere Befriedigung darüber mit, daß der geheime Regierungsrath Dr. Stauder bei der am Ende des Winterſemeſters 1878/79 abgehaltenen Reviſion der Selektenſchule die Geſammtleiſtung der Schüler im ganzen als genügend bezeichnen konnte.
29. Juli: Das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium gibt Mittheilung, das zu Amſterdam befindliche Niederländiſche Schulmittelmuſeum betreffend..
1. Auguſt: Dieſelbe Behörde betont die Wichtigkeit einer ausreichenden copia vocabulorum für die fremden Sprachen.
2. Auguſt: Ebendieſelbe erinnert an die Miniſterial⸗Verfügung vom 2. Auguſt 1843, Schulprogramme betreffend.
19. Januar 1879: Der Herr Cultusminiſter ordnet an, daß außer den mitgetheilten Abkürzungen für Maße und Gewichte keine anderen Abbreviaturen zugelaſſen, auch keine dieſen Abkürzungen nicht conforme Rechenbücher neu eingeführt werden dürfen.
31. Januar 1879: Das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium ſchärft ein, daß außer den von der Aufſichtsbehörde genehmigten Lehrbüchern und ſonſtigen Unterrichtsmitteln anderweitige wiſſen⸗ ſchaftliche Hilfsmittel weder officiell gebraucht noch privatim nebenher zugelaſſen werden dürfen.


