VII. Mitteilungen an die Schülerinnen und deren Eltern. 1. Turnkleidung.
Beim Purnunterricht sind Turnanzüge zu tragen, die keinerlei gesundheitliche Schädigungen hervorrufen. Dazu gehört erstens, daß sie den Körper nicht beengen, zweitens, daß sie bei Ausführung der Geräteübungen nicht hinderlich sind, drittens, daß sie keinen Staub aufwirbeln. Untersagt ist das Tragen von festen Korsetten, von Kleiderröcken, von Straßenschuhzeug. Auch das Tragen der verbreiteten ganz weiten Turnhosen ist aus- geschlossen, da diese bei manchen Gerâteübungen hängen bleiben und bei schwedischen Turnübungen auf dem Boden liegen und Staub aufrühren. Die Beschreibung einer geeig- neten Turntracht wird den Schülerinnen ausgehändigt, und die Eltern werden gebeten, ihren Töchtern Turnanzüge nach diesem Muster anfertigen zu lassen, jedenfalls aber beim Kauf fertiger Turnkleidungen die vielfach vorrätigen ganz weiten Turnhosen zurückzuweisen; denn im gesundheitlichen Interesse der mitturnenden Schülerinnen wird es sich nicht vermeiden lassen, Schülerinnen mit ungeeigneter Turnkleidung von manchen UÜbungen auszuschließen.
2. Übertritt ins Lyzeum.
Eltern, die ihre Töchter ein Lyzeum besuchen lassen wollen, ist es dringend zu empfehlen, die Kinder gleich von der 10. Klasse an der betreffenden Anstalt zuzuführen. Denn einerseits ist es immer ungünstig, wenn eine Schülerin umgeschult werden muß, die sich gerade in den Geist einer Anstalt und in einen bestimmten Kreis von Mitschülerinnen eingewöhnt hat, und anderseits gehen die Anforderungen der„Bestimmungen“ über den Eintritt in die 7. Klasse nicht unerheblich über das Ziel hinaus, das die Schülerinnen der Mittelschulen in den ersten drei Jahren zu erreichen haben.
Keinesfalls aber sollte eine Schülerin von einer Mittelschule später aufs Lyzeum überzutreten versuchen als zu Beginn der 7. Klasse(also nach Abschluß von 3 Schuljahren). Die weiteren Lehraufgaben der Lyzeen unterscheiden sich nämlich von denen der andern Schularten so erheblich, daß ein späterer Ubertritt im allgemeinen mit dem Verlust eines Jahres verbunden ist.
3. Schulabschluß.
Es ist durchaus wünschenswert, daß den Lyzeen nur solche Schülerinnen zuge- führt werden, die den vollständigen Lehrgang der Schule durchzumachen beabsichtigen. Es bpildet nämlich der Lehrstoff der ganzen Oberstufe(Klasse 4 bis 1) ein zusammen- hängendes Ganzes, zu dessen Vertiefung und Durchdringung grade das letzte Schuljahr durchaus notwendig ist.
Eine Schülerin, die vorzeitig die Anstalt verläßt, ist in manchen wichtigen Fächern schlechter ausgerüstet als jedes Mädchen, das eine Bürgerschule oder eine Mittelschule ganz
durchgemacht hat, denn sie weiß zu den grundlegenden Fragen der Gegenwart— für deren Behandlung wohlweislich das reifste Alter, die letzten Schuljahre, bestimmt sind— über-
haupt keine auf Wissen begründete Stellung zu nehmen.


