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und diesen dauernd und fürs ganze Leben Förderung und Segen bringen will, von Erfolg begleitet sein.
Indem wir das ausdrücklich betonen, hoffen wir, daß auch weiterhin im Elternhaus unsrer Schülerinnen das alteingewurzelte Vorurteil immer mehr schwinde, als ob uns durch Besprechungen mit den Eltern eine lästige Mehrarbeit erwüchse; im Gegenteil, ein einziger Elternbesuch kann der Schule oft viel Verdruß und grade die Arbeit ersparen, die uns die unangenehmste ist. Immer aber kommt es den Schülerinnen zugute. wenn durch solche Unterredungen festgestellt wird, inwieweit Elternhaus und Schule in ihrer Beurteilung über-
einstimmen, und nach welcher Richtung das Urteil noch der Nachprüfung bedarf.
Bei allen Anfragen oder Mitteilungen über Schülerinnen empfiehlt es sich als das zweckmäßigste, sich zunächst an die Klassenführung zu wenden. die über Verhalten, Leistungen und Aussichten am genauesten unterrichtet ist, weil Sie zumeist die Hauptfächer selbst in Händen hat. und weil sie den Sammelpunkt für die sonstigen Wahrnehmungen
und Beurteilungen bildet. Selbstverständlich sind aber auch die Fachlehrer ebenso wie der Direktor zu Rat und Besprechung immer bereit.
Um einen Verkehr mit dem Elternhause zu erleichtern, haben alle Mitglieder des
Lehrkörpers eine feste Sprechstunde in der Schule, in der sie nach vorheriger Anmeldung
zu sprechen sind. Die Lage der Sprechstunden ist auf einem Anschlag am schwarzen Brett
im Unterflur neben der Treppe ersichtlich. Der Direktor hat während der Schulzeit täglich
— während der letzten Unterrichtsstunde Sprechstunde(im Sommer 12— 1. im Winter 12 ½— 1 ½.
der er ohne vorherige Benachrichtigung zu sprechen ist.
Schriftliche Anfragen an die NMitglieder des Lehrkörpers werden am besten in die ule, nicht in die Wohnung gesandt. da die ELehrer und Lehrerinnen vielfach schon vor m Austragen der ersten Post ihre Wohnung verlassen.
S. Befreiungen vom Unterricht.
Befreiungen von einzelnen Unterrichtsfächern sind nur auf Grund einer ärztlichen cheinigung und, wenn es sich nicht um offensichtliche dauernde körperliche Schäden Nandelt, immer nur auf die Zeit von höchstens einem Halbjahr zulässig. Handelt es sich nicht um Erkrankungen, durch die eine Beteiligung an ganz bestimmten Lehrfächern un- möglich gemacht wird(wie etwa bei Halskrankheiten die Beteiligung am Singen), sondern um allgemeine körperliche Schwächezustände(Bleichsucht usw.), So steht der Schule die Bezeichnung der Stunden zu, von der eine Befreiung eintreten soll. Voraussetzung zu solchen Befreiungen ist die Aufgabe von gesundheitlich angreifenden Privatstunden.
Die verschärften Bestimmungen über die gesundheitlichen Anforderungen an die Schülerinnen der Studienanstalt werden den Eltern vor der Aufnahme zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorgelegt.
Eine Verlängerung der Ferien kann nur auf Grund einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen; wegen größerer Reisebequemlichkeit darf kein Urlaub erteilt werden, und die Eltern werden gebeten, dem Direktor die unangenehme Aufgabe einer pflichtgemäßen Ab-
lehnung solcher Gesuche zu ersparen, indem sie auf deren Einbringung von vornherein verzichten.
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