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heimer(L 10) 10 Mark, Marie Eisenbeis(L 10) 3 Mark, Käthe Encke(I- 10) 3 Mark, Auguste Feuchtwanger(U III) 10 Mark, Emmi Hahn(L. 9) und Lotte Hahn(L 6) 20 Mark, Emma Holzmann(I. 10) und Elsbeth Holzmann(L 0) 40 Mark, Franziska Jacob(I. 5) 5 Mark, Hildegard Keller(L. 10) 10 Mark, Hildegard Klotz(L 10) 5 Mark, Wera von Kuczkowsky(U III) 10 Mark, Elisabeth Lehner(L 5) 10 Mark, Ilse Leopold (L 10) 3 Mark, Margarete Pitschel(LU III) 10 Mark, Barbara Schreiber(L 10) 3 Mark, Erna Selbach(L 10) 5 Mark, Lotte Spever(U III) 5 Mark, Lola Steinbrenck(L 6) 20 Mark, Luise Stoltze(L 10) 5 Mark, Susi Theobald(L 10) 5 Mark, Hildegard Wall- häuser(L 10) 5 Mark, Anita Weil(I. 6) 20 Mark., Ungenannt(U III) 10 Mark, zu- sammen 248.— Mark.
Uberschuß der Schillerfeier: 386,78 Mark. Im ganzen ergab sich somit ein Zuwachs von 1134,78 Mark.
4. Bedürftige Schülerinnen können Schulbücher— soweit solche vorhanden sind— von dem Verwalter der Hilfsbücherei, Herrn Oberlehrer Schmahl, erhalten. Die Schule begrüßt es mit Dank, wenn die Schülerinnen nicht mehr gebrauchte Schulbücher zu diesem Zweck der Schule überweisen.
VII. Mitteilungen an die Schülerinnen und deren Eltern. 1. Turnkleidung.
Beim Turnunterricht sind Turnanzüge zu tragen, die keinerlei gesundheitliche Schädigungen hervorrufen. Dazu gehört erstens, daß sie den Körper nicht beengen, zweitens, daß sie bei Ausführung der Geräteübungen nicht hinderlich sind. drittens, daß sie keinen Staub aufwirbeln. Untersagt ist das Tragen von festen Korsetten, von Kleiderröcken, von Straßenschuhzeug. Auch das Tragen der verbreiteten ganz weiten Turnhosen ist aus— geschlossen, da diese bei manchen Geräteübungen hängen bleiben und bei schwedischen Turnübungen auf dem Boden liegen und Staub aufrühren. Die Beschreibung einer geeig- neten Turntracht wird den Schülerinnen ausgehändigt, und die Eltern werden gebeten, ihren Töchtern Turnanzüge nach diesem Muster anfertigen zu lassen, jedenfalls aber beim Kauf fertiger Turnkleidungen die vielfach vorrätigen ganz weiten Turnhosen zurückzuweisen; denn im gesundheitlichen Interesse der mitturnenden Schülerinnen wird es sich nicht vermeiden lassen, Schülerinnen mit ungeeigneter Turnkleidung von manchen UÜbungen auszuschließen.
2. Ubertritt ins Lyzeum.
Eltern, die ihre Töchter ein Lyzeum besuchen lassen wollen, ist es dringend zu empfehlen, die Kinder gleich von der 10. Klasse an der betreffenden Anstalt zuzuführen. Denn einerseits ist es immer ungünstig, wenn eine Schülerin umgeschult werden muß. die sich gerade in den Geist einer Anstalt und in einen bestimmten Kreis von Mitschülerinnen eingewöhnt hat, und anderseits gehen die Anforderungen der„Bestimmungen“ über den Eintritt in die 7. Klasse nicht unerheblich über das Ziel hinaus, das die Schülerinnen der Mittelschulen in den ersten drei Jahren zu erreichen haben.


