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Es unterzogen sich der Prüfung folgende 9 Oberprimanerinnen:
; 7. 4 Bekennt- b/ 8;
4 Name V Geburtstag nis Stand des Vaters Wohnort Gewähltes Studium —————————y———— 1 Helene Cohn 24. 1. 88 isr. † Kaufmann V Frankfurt Medizin
2 Hedwig Mainz 26. 2. 90„ Kaufmann„ Mathematik
3 Henny M 0os 10. 2. 90„ V Privatier 2 Philos. u. Philologie 4 Lela Oswalt 4. 1. 30 evang. Justizrat Volkswirtschaft
5 Henny Posen 22. 3. 90 isr. Kaufmann. Medizin
6 Leah Posen 17. 12. 89. † Kaufmann 8 Geschichte
7 Emmy Rennau 2. 10. 89 evang. Kaufmann— Medizin
8 Paula Süßer 10. 11. 87 isr. Privatier,„
9 Cilli Wildberg 16. 2. 90. V † Kaufmann.„
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Da dies die erste an der Schillerschule abgehaltene Reifeprüfung ist, konnte den Prüflingen das Reifezeugnis nicht ausgehändigt werden, vielmehr trat der Fall der Ministerial- Verfügung vom 23. Mai 1901(CII 15006) ein,
„daß die erste Prüfung als solche und das einzelne durch sie erworbene Zeugnis
als solches nur dann Gültigkeit erlangt, wenn in der Zentralinstanz die gesamten
Verhandlungen und die Arbeiten der Schüler geprüft und die Zeugnisse anerkannt
worden sind“.
4. Verschiedenes.
An neuen Berechtigungen der Anstalt ist zu erwähnen,
1. daß zu Post- und Telegraphengehilfinnen künftig ohne besondre Prüfung auch solche Personen anzunehmen sind, die die Klasse 2 einer anerkannten Höheren Mädchenschule in Preußen mindestens ein halbes Jahr besucht haben,
2. daß die Reifeprüfung der Studienanstalt der wissenschaftlichen Lehrerinnenprüfung eines Höheren Lehrerinnenseminars insofern gleich zu achten ist, als die Abiturien- tinnen ebenfalls zum Eintritt ins praktische Seminarjahr berechtigt sind. Lediglich in der Pädagogik haben sie sich einer Nachprüfung zu unterziehen.
Die Sprechstunden des Direktors und der Klassenführungen werden den Schülerinnen durch Anschlag am schwarzen Brett bekannt gegeben. Die Eltern und Vertreter der Schülerinnen werden gebeten, die Klassenführung von der Absicht ihres Besuches vorher in Kenntnis zu setzen.
Die Eltern und Vertreter der Schülerinnen seien schließlich noch auf folgende Punkte
aufmerksam gemacht.
1. Die Schülerinnen sind verpflichtet, ihre Fahrräder im Radstall anzuschließen. Der Schuldiener ist angewiesen, ungesicherte Räder gegen eine Verwahrungsgebühr von 10 Pfennig unter Verschluß zu nehmen.
2. Den Schülerinnen wird in den Pausen die Möglichkeit eines Milchfrühstücks ge- geboten, und zwar kostet der große Becher Milch(0,3!) 10 Pfennig. Aus Gesund-


