Jahrgang 
1914
Einzelbild herunterladen

steckend war, eine Bescheinigung des Arztes, daß die Gefahr der Weiterverbreitung als beseitigt anzusehen ist. Versäumnisse aus anderen Gründen bedürfen der vorher einzuholenden Genehmigung des Klassenlehrers, bei längerer Dauer der des Direktors, Beurlaubungen im Anschluß an die Ferien dürfen nur bewilligt werden, wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ferien bescheinigt.

Das Schulgeld wird vierteljährlich in der zweiten Woche nach den Ferien in der Schule erhoben; es kann auch in der Woche vor und nach dem Hebetermin zuzüglich einer Zahlgebühr von 10 Pfg. auf das Postscheckkonto der Anstaltskasse Nr. 7318 unter Angabe des Vor- und Zunamens des Schülers sowie seiner Klasse eingezahlt werden. Zahlkarten sind bei dem Schuldiener erhältlich. Das Schulgeld ist für jeden Schüler im vollen Vierteljahrsbetrage fällig, der nicht spätestens am ersten Tage des Un- terrichtsvierteljahrs bei dem Leiter der Anstalt schriftlich abgemeldet ist.

Ermäßigung des Schulgeldes kann bedürftigen Schülern vom zweiten Jahre des Besuchs der Anstalt ab gewährt werden. Gesuche sind spätestens am ersten Schultage jedes Halbjahres schriftlich an den Direktor zu richten. Da neben der Bedürftigkeit auch die Würdigkeit einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden muß(Min.-Frl. v. 30. XI. 1909), haben Schüler der IV. und V. Gruppe sowie solche mit schlechter Betragensnote keine Aussicht auf Berücksichtigung.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 21. April, mit Aufnahmeprüfungen, um 10 Uhr vormittags findet die Einführung des Direktors statt; der Unterricht nimmt Mittwoch, den 22. April, vormittags 7 ½ Uhr seinen Anfang. Die Ferien für 1914/15 sind folgendermaßen festgesetzt:

Tag d. Schulschlusses Tag d. Schulbeginns Bemerkungen

Pfingstferien.. 29. Mai 5. Juni Am 29. Mai, 3. Juli und Sommerferien.. 3. Juli 4. August 29. September muß d. Herbstferien.. 29. September 15. Oktober Unterricht unverkürzt Weihnachtsferien.. 23. Dezember 5. Januar 1915 durchgeführt werden.

Das Schuljahr wird mit dem 31. März 1915 schließen. Frankfurt a. M., den 28. März 1914.

Dr. Bieber, Direktor.

13