Jahrgang 
1914
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Buntspecht. Von Schewe(V) und Eich(VI): Schmetterlinge. Außerdem schenkten Binding(IV) ein Faß, Kord-Ruwisch(IV) ein Tapetenmusterbuch.

Für alle Geschenke, die im Laufe des Berichtsjahres der Schule und ihren Sammlungen gespendet wurden, sage ich den Gebern auch an dieser Stelle verbindlichsten Dank.

VI. Mitteilungen an die Eltern.

Die Eltern werden unter Hinweis auf den im vorigen Jahresbericht abgedruckten Ministerial- Erlaß erneut gebeten, der sorgfältigen Auswahl und Überwachung des Lesestoffes ihrer Söhne besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Anstalt hat auch in diesem Jahre ihren Schülern zu Anfang Dezember wieder ein Verzeichnis guter Bücher mitgeben können, das der Jugendschriften-Ausschuß des Frankfurter Lehrervereins herausgegeben und uns dankens verter Weise in einer ausreichenden Anzahl von Abdrucken zur Ver- teilung überwiesen hat; es wird als Ratgeber besonders empfohlen. Ferner bietet die Jugendschriften-Ausstellung des genannten Vereins, die während des ganzen Jahres Mittwochs von 46 Uhr im Städtischen Schulmuseum(Große Friedbergerstraße 28) für

jedermann unentgeltlich geöffnet ist, gute Gelegenheit, geeignete Jugendlektüre kennen zu lernen.

Zum Zweck eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Elternhaus haben die Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, zu denen sie nach vorheriger Anmeldung im Schulgebäude zu sprechen sind. Die Sprechstunden werden mit dem Stunden- plan bekannt gegeben, und es ist nur erwünscht, wenn von dieser Einrichtung ausgiebig Gebrauch gemacht wird. Die Eltern werden jedoch gebeten, sofern es sich nicht um Aus- künfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit dem Klassenlehrer in Verbindung zu treten und ihm durch vorherige Anmeldung zu ermöglichen, daß er bei den übrigen Lehrern der Klasse die nötigen Erkundigungen einzieht.

Da die schriftlichen Hauptarbeiten seit der Neuordnung des Jahres 1911 nicht mehr in regelmäßigen Zwischenräumen angefertigt werden, ist es für die Eltern schwieriger geworden, sich über die schriftlichen Leistungen ihrer Söhne auf dem laufenden zu halten, Um ihnen auf alle Fälle eine regelmäßige Kenntnisnahme zu ermöglichen, werden wir unseren Schülern die Hefte nicht nur nach jeder einzelnen Arbeit, sondern außerdem auch am ersten Samstag jedes Monats sämtlich mit nach Hause geben.

Befreiungen vom Turnen und Singen können nur auf Grund eines vorschrifts- mäßig ausgestellten ärztlichen Zeugnisses bewilligt werden. Vordrucke für entsprechende Anträge sind bei dem Schuldiener erhältlich. Meldungen zur Teilnahme an einem

wahlfreien Unterrichtsfach(z. B. Zeichnen in II,) verpflichten für mindestens ein Schul- halbjahr.

Für die Teilnahme am Konfirmandenunterricht erscheint die Obertertia als die ge- eignetste Klassenstufe.

Ist ein Schüler durch Krankheit am Schulbesuch verhindert, so muß möglichst noch am selben Tage eine schriftliche Mitteilung des Haushaltungsvorstandes an den Klassenlehrer gelangen. Bei längerem Fernbleiben ist auch bei der Rückkehr eine Bescheinigung über die Dauer der Versäumnis vorzulegen und, wenn die Krankheit an-

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