Jahrgang 
1929
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einzelnen sich rechtzeitig geeignete Ausbildungsstellen sichern müssen, ist es erforderlich, daß sich die zu einem technischen Studium entschlossenen Oberprimaner sechs Monate vor ihrer Reifeprüfung nach den für ihre praktische Ausbildung zu beachtenden Vorschriften und Richt- linien erkundigen. Für diese Auskunfterteilung und für die Betreuung der praktischen Ausbil- dung sind an den meisten deutschen Technischen Hochschulen Praktikantenstellen eingerichtet, die sich vorerst vorwiegend mit der Ausbildung in Maschinenbau, Flektrotechnik, Schiffbau und Luftfahrwesen befassen, aber meist auch Auskünfte über die anderen Fachgebiete geben oder vermitteln können. Solche Auskünfte sind zweckmäßig unter Nennung des gewählten Studiums von der Praktikantenstelle der Technischen Hochschule zu erbitten, an der der Be- Linn des Studiums beabsichtigt ist. Die Anschriften der in Preußen eingerichteten Praktikanten- stellen sind: für die Technischen Hochschulen Aachen und Hannover: Praktikantenamt, Dort- mund, Brandenburger Straße 1; für die Technische Hochschule Berlin: Praktikantenamt, Tech- nische Hochschule, Charlottenburg 2; für die Technische Hochschule Breslau: Praktikantenamt, Technische Hochschule, Breslau, Hansastraße. Für die außerpreußischen Technischen Hoch- schulen empfiehlt es sich, bei der Hochschule selbst sich nach der Anschrift der Praktikanten- stelle oder den sonst vorhandenen Auskunftsmöglichkeiten zu erkundigen.

3. Pädagogische Akademie. In Frankfurt a. M. besteht eine Pädagogische Aka- demie auf simultaner Grundlage zur Ausbildung von Volksschullehrern. Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter gewissen Voraussetzungen können Stipendien gewährt werden. Ein Internat ist mit der Akademie nicht verbunden. Aufnahme- gesuche sind bis spätestens zum 15. März an den Akademiedirektor unmittelbar zu richten. Der Meldung sind beizufügen: 1. ein Lebenslauf, 2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeug- nisses einer neunklassigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Eeifeprüfung oder über das voraussichtliche Bestehen derselben, 3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes. Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten(Vom-Blatt-Singen eines einfachen Liedes und Vertrautheit mit Klavier oder Violine oder Orgel) am Akademieort ein- berufen. Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt der Entscheidung des Ministers vorbehalten.

4. Einstellung von Freiwilligen, die die Offizier-, Sanitätsoffizier- und Veterinäroffizierlaufbahn anstreben. Die Einstellung von Freiwilligen, die die Offizier-, Sanitätsoffizier- und Veterinäroffizierlaufbahn anstreben, erfolgt am 1. April jeden Jahres. Vorbedingung dafür ist Bestehen der Reifeprüfung einer neunklassigen höheren Lehr- anstalt. Die Anwärter müssen ihr Einstellungsgesuch in der Zeit vom 1. April bis 31. Mai des der Einstellung vorausgehenden Jahres bei den Truppenteilen, bei denen sie einzutreten wün- schen, vorlegen. Dies kann bei einem bis drei Truppenteilen geschehen. Sanitäts- und Vete- rinäroffizieranwärter reichen ihre Einstellungsgesuche bei dem Divisionsarzt oder Divisions- veterinär desjenigen Wehrkreises ein, in dem sie wohnen. Die Einstellung hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn durchaus befriedigende Schulzeugnisse vorgelegt werden können. Merkblätter mit den näheren Bestimmungen über die Laufbahnen können beim Reichswehrministerium an- gefordert werden..

VIII. Mitteilungen an die Eltern unserer Schüler.

Zum Zwecke eines engen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie nach vorheriger Anmeldung An- fragen und Wünsche der Eltern entgegennehmen. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes

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