Jahrgang 
1927
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Die Eltern unserer Schüler werden gebeten, dafür zu sorgen, daß ihre Kinder auch für den Zeichenunterricht eine ordentliche und zweckentsprechende Ausstattung erhalten; als Farb- kasten soll nur noch derGroße Frankfurter Farbkasten benutzt werden.

Wir erlauben uns, für die Impfung die Einrichtung, die das Polizei-Präsidium getroffen hat, den Eltern zu empfehlen. Die Schüler der Sachsenhäuser Oberrealschule werden in un- serer Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur durch animalische Lymphe geimpft.

Die Eltern werden im Interesse einfacherer Behandlung geheten, Anträge auf Bewilli-

gung von Freistellen und Erziehungsbeihilfen nur durch die Schule an die städtischen Schulbehörden schriftlich einzureichen.

Die Stadt lehnt es grundsätzlich ab, eine Haftpflicht bei Fahrraddiebstählen anzuerken- nen. Die Schüler können ihre Fahrräder also nur auf eigene Gefahr in der Schule abstellen.

Das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, der Medizin, Zahnheilkunde, Tier- heilkunde, der Sprach-, Geschichts- und Bibliothekswissenschaften sowie die Zulassung zur Apothekerlaufbahn ist für Oberrealschulabiturienten an die Bedingung der Ablegung einer La- teinprüfung geknüpft. Es empfiehlt sich deshalb, daß möglichst viele Schüler an dem von Obersekunda an eingerichteten Lateinunterricht teilnehmen.

An der Schule sind folgende Werkkurse eingerichtet:

1. Pappen und Buchbinden,

2. Hobeln und andere Holzbearbeitung,

3. Basteln als Vorbereitung auf die unter l und 2 genannten Kurse,

4. Photographieren(beschränkt auf diejenigen, die eigene Apparate besitzen).

Die Teilnahme an allen Kursen ist freiwillig. An 1 und 3 sollte, da die in diesen Kursen erlangten Fertigkeiten dem wissenschaftlichen Unterricht zu gute kommen sollen, jeder Schü- ler einmal teilnehmen. Die Teilnahme an 2 ist allen Schülern, die einen technischen oder na- turwissenschaftlichen Beruf ergreifen wollen, dringend anzuraten. Für die Teilnahme ist bei 2 Wochenstunden eine besondere Vergütung von vierteliährlich 6 Mk. zu zahlen, dafür werden aber dem Schüler sämtliche Werkzeuge und Materialien gestellt, und die hergestellten Gegen- stände bleiben FEigentum des Schülers.

Ferienordnung für das Schuljahr 1927/28.

Tag des Schulschlusses Tag des Schulanfangs Osterferien Samstag, den 9. April 1927 Dienstag, den 26. April 1927 Pfingstferien Freitag, den 3. Juni 1927 Dienstag, den 14. Juni 1927 Sommerferien Freitag, den 1. Juli 1927 Dienstag. den 2. August 1927 Herbstferien Dienstag, den 27. September 1927 Mittwoch, den 12. Oktober 1927 Weihnachtsferien Mittwoch, den 21. Dezember 1927 Donnerstag, den 5. Januar 1928 Osterferien 1928 Samstag, den 31. März 1928

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