Jahrgang 
1925
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Sonderbarer Weise muß die Schule, wenn sie zu den Veranstaltungen ehemalige Schüler zuläßt, 20% ihrer Bruttoeinnahme als Vergnügungssteuer an die Stadt abführen, auch wenn der Reinertrag dazu dient, um z. B. für die naturwissenschaftliche Samm- lung Gegenstände anzuschaffen, deren Anschaffung eigentlich Pflicht der Stadt ist. Wir hoffen, daß der Bezirksausschuß in Wiesbaden, den wir im Verwaltungsstreitverfahren anrufen wollen, dafür sorgen wird, daß derartige ungeheuerliche steuerliche Bestimmun- gen verschwinden oder als widersinnig erklärt werden.

Der Opfer des Weltkrieges wurde durch eine Gedenkfeier am 28. Februar gedacht. Die Gedächtnisrede hielt Herr Studienrat Kemmann, der an den Kämpfen des Welt- krieges teilgenommen hat. Eine Trauerfeier für den verstorbenen Eeichspräsidenten Ebert wurde am 4. März abgehalten, bei der der Direktor die Rede hielt.

An den Schülervorlesungen des Physikalischen Vereins nahmen 26 Schüler der oberen Klassen teil.

Am 14. Januar 1925 beehrte Herr Oberschulrat Dr. Zühlke unsere Schule mit seinem Besuch.

8. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden.

Min.-Erl. vom 28. 12. 23. Ostern 1924 dürfen ausnahmsweise noch einmal begabte Kinder nach dreijährigem Grundschulbesuch in die Sexta der höheren Schule aufge- nommen werden.

Min.-Erl. vom 12. 3. 24 betr. Richtlinien über die Aufnahme von Schülern der Grundschule in die höhere Schule.

Min.-Erl. vom 29. 3. 24 betr. Neuordnung des höheren Schulwesens. Ubergangs- stundentafeln für das Schuljahr 1924⁄25.

Min.-Erl. vom 14. 4. 24 betr. Ausbau des Musikunterrichts an den höheren Lehr- anstalten.

Min.-Erl. vom 3. 5. 24. Es wird auf den Wert des Schulschwimmunterrichts hin- gewiesen.

Min.-Frl. vom 24. 6. 24. Die Turnspiele sind verbindlich für alle Schüler.

Min.-Erl. vom 4. 7. 24. 7 ½%% vom Schulgeldaufkommen können für Hilfsbücherei und Erziehungsbeihilfen verwandt werden.

Min.-Erl. vom 4. 8. 24. Schüler belgischer Nationalität dürfen wieder in deutsche Schulen aufgenommen werden.

Min.-Erl. vom 31. 10. 24 betr. Stundentafeln zur Neuordnung des höheren Schul- wesens.

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