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Die Schüler dürfen keine Behausungen betreten, in denen sich mit übertragbaren Krankheiten behaftete Personen befinden. Die Begleitung der an ansteckenden Krankheiten Verstorbenen ist verboten.
Erkrankt gewesene Schüler haben vor ihrer Wiederzulassung zum Schulbesuch zu baden; ihre Wäsche, Kleidung und persönliche Gebrauchsgegenstände müssen vor- schriftsmäßig gereinigt bezw. desinfiziert werden. Für die Zulassung zur Schule
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genügt darüber eine ärztliche Bescheinigung. 8 4. Bei Erkrankung an Diphtherie oder Pocken wird allen Personen, die mit dem
Erkrankten in Berührung gekommen sind, dringend angeraten, sich durch Impfung
immunisieren zu lassen und bei Genickstarre, Scharlach und Diphtherie täglich
Rachen und Nase mehrmals mit einem desinfizierenden Mundwasser auszuspülen. 5. ISt ein Schüler der Tuberkulose verdächtig, so ist ein Arzt zu befragen und der
Xuswurf bakteriologisch untersuchen zu lassen.
Diese Vorschriften greifen tief in das Familienleben ein. Ihre Durchführung ist aber unbedingt notwendig. soll der Kampf gegen die ansteckenden Krankheiten erfolgreich sein. Es wird daher dringend gebeten, daß das Elternhaus in richtiger Erkenntnis seiner Pflicht gegen die Allgemeinheit diese Bestrebungen der Behörde voll unterstützt und den Schulen ihre Pflicht in der gesundheitlichen Fürsorge der ihr anvertrauten Schüler durch Selbsttätige Nithilfe erleichtert..
Wir erlauben uns, für die bevorstehende Impfung die Einrichtung, die das Königl. Polizei-Präsidium getroffen hat, den Eltern zu empfehlen. Die Schüler der Sachsenhäuser Oberrealschule werden in unserer Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur durch animalische Lymphe geimpft.
Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1909/10 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom 4. bis 18. April. Der 19. April ist wegen der Aufnahme- prüfungen für die Schüler frei. 2. Pfingstferien vom 29. Mai bis 2. Juni einschließlich. 3. Sommerferien vom 3. Juli bis 2. August einschließlich. 4. Herbstferien vom 26. September bis 10. Oktober. Der 11. Oktober ist wegen der Aufnahmeprüfungen für die Schüler frei. 5. Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1900 bis 6. Januar 1910 ein- Schließlich. Der Unterricht schließt am Mittag des 23. Dezember.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 19. April 1908 mit den Aufnahmeprüfungen. Der Unterricht nimmt Dienstag den 20. April, für die Oberrealschule um 83 Uhr, für die Vorschule um 0 Uhr, seinen Anfang. Der Unterricht beginnt während der Monate April, Mai und Sep- tember um 8 Uhr, während der Monate Juni. Juli und August um 7 Uhr, von Mitte Nov. bis Mitte Februar um 8 ½ Uhr morgens.
Die Zeichnungen der Schüler liegen im Zeichensaal auf und können in folgenden Stunden besichtigt werden: Samstag den 3., Sonntag den 4., Montag den 5. und Dienstag den 6. April, vormittags von 10— 12 ½ Uhr und nachmittags von 3—6 Uhr.


