— 2. Die Schüler dürfen keine Behausungen betreten, iu denen sich mit übertragb: Krankheiten behaftete Porsonen befinden. Die Begleitung der an ansteckenden Krankheiten Verstorbenen ist verboten. Erkrankt gewesene Schüler haben vor ihrer Wiederzulassung zum Schulbesuch zu baden; ihre Wäsche, Kleidung und persöhnliche Gebrauchsgegenstände müssen vor schriftsmäßig gereinigt bezw. desinfiziert werden. Für die Zulassung zur Schule genügt darüber eine ärztliche Bescheinigung.“ 4. Bei Erkrankung an Diphtherie oder Pocken wird allen Personen, welche mit dem Erkrankten in Berührung gekommen sind. dringend angeraten, sich durch Impfi— immunisieren zu lassen und bei Genickstarre. Scharlach und Diphtherie täg Rachen und Nase mehrmals mit einem desinſizierenden Mundwasser auszusp ISt ein Schüler der Tuberkulose verdächtig, So ist ein Arzt zu befragen und der Juswurf bakteriologisch untersuchen zu lassen. 2 Diese Vorschriften greifen tief in das Familienleben ein. Ihre Durchführung ist aber unbedingt notwendig. Soll der Kampf gegen die ansteckenden Krankheiten erfolgreich Sein. Es wird daher dringend gebeten, daß das Elternhaus in richtiger Erkenntnis seiner Pflicht gegen die Allgemeinheit diese Bestrebungen der Behörde voll unterstützt und den Schulen ihre Pflicht in der gesundheitlichen Fürsorge der ihr anvertrauten Schüler durch selbsttätige Iithilfe erleichtert.. Wir erlauben uns, für die bevorstehende Impfung die Einrichtung, die das Königl. Polizei-Präsidium getroffen hat, den Eltern zu empfehlen. Die Schüler der Sachsenhäuser
Oberrealschule werden in unserer Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und. nur durch animalische Lymphe geimpft.
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Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1908/00 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom 12. bis 26. April. Der 27. April ist wegen der Aufnahme- prüfungen für die Schüler frei. 2. Pfingstferien vom 6. bis 10. Juni einschließlich. 3. Sommerferien vom 4. Juli bis 3. August einschließlich. 4. Herbstferien vom 27. September bis 11. Oktober. Der 12. Oktober ist wegen der Aufnahmeprüfungen füͤr die Schüler frei. 5. Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1908 bis 6. Januar 1900 ein schließlich. Der Unterricht schließt am Mittag des 23. Dezember. 4
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 27. April 1908 mit den Aufnahmeprüfungen. 3 Der Unterricht nimmt Dienstag den 28. April, für die Oberrealschule um 8 Uhr, für die Vorschule um 9 Uhr, seinen Anfang. Der Unterricht beginnt während der Monate April, Mai und Sep- tember um 8 Uhr, während der Monate Juni. Juli und August um 7 Uhr morgens.
Die Zeichnungen der Schüler liegen im Zeichensaal auf und können in folgenden Stunden besichtigt werden: Samstag den 11., Sonntag den 12., Montag den 13. und Dienstag den 14. April. vormittags von 10— 12 ½ Uhr und nachmittags von 3—6 Uhr. 3


