Jahrgang 
1912
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VII. Mitteilungen an die Elſtern und Schüler.

I. Aufnahmebedingungen. Die Aufnahme in die 3. Vorklasse darf bestimmungsgemäß nicht vor dem vollendeten sechsten, in die Sexta nicht vor dem vollendeten néunten und nach dem vollendeten zwölften Lebensjahre erfolgen. Nur wenn die körperliche Kräftigkeit der aufzunehmenden Kinder ausdrücklich betont wird, kann von dieser Forde- rung höchstens ein Vierteljahr nachgelassen werden.

Zur Aufnahme in die Sexta der Frankfurter höheren Knabenschulen sind folgende Vorkenntnisse erforderlich:

I. Deutsch. A. Lesen: Geläufiges, lautrichtiges Lesen der deutschen und lateinischen

Druckschriſt bei sinngemäbßer Betonung..

B. Rechtschreiben: Fähigkeit, cin dem Auffassungsvermögen der Kinder entsprechendes Lese- stück, nachdem es cinmal vorgelesen ist. bei langsamem Diktat und Angabe der Lesezeichen ohne wesentliche Fehler zu schreiben. Einige Sätzé sind in lateinischer Schrift zu schreiben.

C. Grammatik(Sprachlehre):..

1. Deklination(Biegung) des Substantivs(Dingwort) mit bestimmtem und unbestimmtem Artikel(Geschlechtswort), des Substantivs mit einem Adjektiv(Eigenschaftswort) mit Artikel bezw. mit dem Possessivpronomen(besitzanzeigendes Fürwoitt).

2. Konjugation(Biegung) des Verbums(Zeitwort) im Indikativ(Wirklichkeitsform) des Aktivs (Tätigkeitsform); auch Imperativ(Befehlsform) und l'artizipium(Nittelwort).

3. Komparation(Steigerung) des Adjektivs.

4. Wortarten: Substantiv, Adjektiv. Verbum..

5. Der einfache Satz: Subjekt(Satzgegenstand), Prädikat(Satzaussage), Akkusativ-Objekt (Ergänzung).

Die Kenntnis der lateinischen Bezeichnungen für grammatische und sonstige sprach-

liche Verhältnisse ist wünschenswert, aber nicht ausschlaggebend für den Ausfall der Prüfung. II. Rechnen. Die vier Grundrechnungsarten im unbegrenzten Zahlenraume bis höch-

stens eine Million(siebenstellige Zahlen). Sicherheit im Zahlenschreiben bis zu dieser Grenze.

(Bei der schriftlichen Prüfung wird nicht über den zweistelligen Divisor hinausgegangen. Die

sogenannte österreichische Rechenmethode wird nicht verlangt.) Das kleine Einmaleins(bis zu 12)

und das kleine Einsineins.

Nach vierjährigem Schulbesuch können Schüler einer Volksschule im allgemeinen als reif für die Sexta angesehen werden. Sollen die Söhne nach dreijährigem Besuch einer Volksschule der Sexta zugeführt werden, so wird den Eltern dringend geraten, bereits ½ Jahr vor dem Aufnahmetermin von ihrer Absicht den Lehrern Mitteilung zu machen, damit die vorhandenen Lücken im Rechnen- und nötigenfalls im Deutschen- rechtzeitig ausgefüllt werden können.

Die Prüfungsanforderungen für die Aufnahme in die anderen Klassen richten sich nach der im Abschnitt J, 3 dieses Berichtes(S. 6-12) enthaltenen Ubersicht über die Unterrichtsaufgaben.

2. Anmeldungen. Anmeldungen für das nächste Schuljahr, bei denen Geburtsurkunde, Impf bezw. Wiederimpfschein und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vor- zulegen sind, werden für sämtliche Klassen der Anstalt noch bis zum Schulbeginn beim Unterzeichneten in seinem Amtszimmer entgegengenommen.

3. Schulgeld. Das Schulgeld beträgt für die 3 Vorklassen jährlich 150 M., für die Klassen der Realschule jährlich 100 M. Schüler, deren gesetzlicher Wohnsitz nicht Frankfurt a. M. ist, zahlen 100 M. Zuschlag. Wenn mehr als drei Kinder städtische höhere oder Mittel-⸗Schulen gleichzeitig besuchen, so kann auf Grund eines an die Städti- schen Schulbehörden zu richtenden Formular-Gesuches das Schulgeld für das vierte Kind und alle weiteren Kinder erlassen werden.

4. Schule und Elternhaus. In seinen Ansprachen gelegentlich der Schulfestlichkeiten (vergl. S. 20 und 26 des Berichtes) hat der Unterzeichnete ausgeführt, daß Leiter und