Jahrgang 
1912
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4. November 1911. Es wird daran erinnert, daß die Kinder für den Fall einer Feuers- gefahr an schnelles und doch geordnetes Verlassen der Schulzimmer und des Schul- gebäudes zu gewöhnen sind.

4. November 1911. Der Herr Unterrichtsminister hebt die Bestimmungen der Lehrpläne über die schriftlichen Klassenarbeiten auf und. ordnet statt dessen folgendes Ver- fahren an:

Möglichst in jeder Unterrichtsstunde, die für grammatische und stilistische Ubungen in den fremden Sprachen angesetzt ist, sind von den Schülern unter Benutzung eines besonderen Heftes einige Sätze zu übersetzen oder, wo freies Nacherzählen geübt werden soll, nach An- gabe des Lehrers schriftlich zu formen.. 4.

Die Behandlung wird sich auf den einzelnen Unterrichtsstufen verschieden gestalten, jeden- falls aber ist in den unteren Klassen der sprachliche Stoff für diese Ubungen in derselben Stunde vorher mündlich und unter Benutzung der Wandtafel zu verarbeiten. Die Schüler sind zur sorgfältigen Verbesserung der Fehler anzuhalten, die Hefte sind regelmäßig nachzu- sehen. Eine Zensierung dieser Ubungsarbeiten findet nicht statt.

Damit der Lehrer Sicherheit darüber gewinnt, in wie weit die Schüler den durchgenommenen Lehrstoff verstanden und sich angeeignet haben, oder ob einzelne Teile noch weiter mit ihnen durchgearbeitet und befestigt werden müssen, sind in größeren Zeitabschnitten, etwa alle 46 Wochen, aus dem bis dahin gewonnenen Sprachmaterial Arbeiten zusammenzustellen. Die Texte sind den Schülern im Zusammenhang zu diktieren oder heltographiert in die Hand zu geben, bei der Bearbeitung ist reichliche Zeit zu gewähren. Der Termin für diese Arbeiten darf nicht vorher angekündigt werden, damit eine besondere Vorbereitung dafür möglichst verhindert wird. In diesen zu zensierenden Klassenarbeiten ist eine Häufung grammatischer Schwierigkeiten und absonderlicher Wendungen und Konstruktionen zu meiden. Wenn der Schüler den vom Lehrer beabsichtigten Ausdruck nicht trifft, aber einen solchen, der sich im Sinne der fremden Sprache rechtfertigen läßt, so ist ihm deshalb kein Fehler anzurechnen. Bemerkt der Lehrer bei der Korrektur, daß ein erheblicher Teil, etwa ein Viertel, der Arbeiten der Klasse geringer als genügend ausgefallen ist, so hat er von der Zensierung dieser sämt- lichen Arbeiten abzusehen.

Die schriftlichen Klassenarbeiten im Re chnen und in der Mathematik, sowie die ortho- graphischen und stilistischen deutschen Kla ssenübungen auf der unteren und mittleren Stufe sind in entsprechender Weise zu behandeln.

Die Bestimmungen der Lehrpläne über die schriftlichen Hausarbeiten bleiben unberührt.

Den Lehrern wird aus dieser Art der schriftlichen Klassenübungen eine größere und ver- antwortlichere Aufgabe erwachsen. Ich vertraue darauf, daß sie sich ihr gern unterziehen werden, und bemerke schließlich, daß durch diese Anderung der Lehrpläne keine Herab- setzung der Anforderungen beabsichtigt ist, sondern ein besserer Weg gesucht werden soll, um die Schüler zur Sicherheit in der Anwendung des Erlernten und Erarbeiteten zu führen und sie zu gewissenhafter und erfolgreicher Arbeit anzuleiten.

6. Dezember 1911. Mitteilung eines Ministerial-Erlasses vom 22. August 1911: Die Be- teiligung am Sammeln von Briefen und Tagebüchern pp. aus Kriegszeiten wird empfohlen.

31. Dezember 1911. Um den Lehrern die Ausübung des Wahlrechts zu erleichtern, darf am Tage der Hauptwahlen zum Reichstag, am 12. Januar 1912, und gegebenen- falls am Tage der Stichwahlen der Unterricht nach Schluß der dritten Vormittags- stunde ausgesetzt werden.

18. Januar 1912. Ubersendung eines Exemplars des vom Deutschen Flottenverein heraus- gegebenenMarinealbumse, das im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers einem Schüler der mittleren Klassen zum Allerhöchsten Geburtstage verliehen werden Soll.

18. Januar 1912. Bei der nächsten Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers soll des 200 jährigen Geburtstages König Friedrichs des Großen in wür- diger Weise besonders gedacht werden. Ubersendung von 10 Exemplaren der volkstümlichen Gedenkschrift Dr. KosersAus dem Leben Friedrichs des Großen die bei der Schulfeier am 27. Januar als Allerhöchstes Geschenk an würdige Schüler und Schülerinnen zu verteilen sind.