1 B. Vorschule. (Format der Heſte: 170 mm zu 215 mm.)
Nur diejenigen Heſte, in welche die zu zensierenden Arbeiten geschrieben werden, und die Schön- schreibheſte sind mit einem 4 cm breiten Rande(blau) versehen. Der Preis jedes Heftes beträgt 0.10 M.
3. Vorklassc. 1. Halbjahr: Frankfurter Schulheft No. 1(8 Doppellinien mit Richtlinien). 2. Halbjahr: Frankfurter Schulheft No. 2(10 Doppellinien mit Richtlinien).
2. Vorklasse. 1. Halbjahr: Wie im 2. Halbjahr der 3. Vorklasse. 2. Halbjahr: Franlkefurter Schulheft No. 3(12 Doppellinien ohne Richtlinien). Für lateinische Schrift: Frankfurter Schulheft No. 7(0 Doppellinien mit Richtlinien).
1. Vorklasse. 1. Halbjahr: Frankfurter Schulheft No. 4(12 einfache Linien ohne Richtlinien). (Dasselbe als Schönschreibheft.) 2. Halbjahr: Frankfurter Schulheft No. 5(13 einfache Linien ohne Richtlinien).
Als Rechenheft für alle Vorklassen: Frankfurter Schulheft No. 11(Rechtecke).
Für sämtliche Klassen der Anstalt: Aufgabenbuch,„Reform“, No. 3(Format 165 mm zu 210 mm). Verlag II. Hendrichs, Worms a. Rh. 0.15 M.
II. Verfügungen der Behörden.
1. Verfügungen des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums.
10. April 1911. Mitteilung eines Ministerial-Erlasses vom 1. April 1911: Die in die Ver- waltung der Stadt Frankfurt a. M. übernommene gehobene Schule in Frankfurt a. M.- Rödelheim wird vom 1. April d. Js. ab als eine in der Entwicklung begriffene Realschule der Aufsicht des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums unterstellt.
29. April 1911. Die Bedeutung des Frankfurter Friedensschlusses soll vor versammelter Schulgemeinde durch eine Ansprache dargelegt werden.
11. Mai 1911. Anläßzlich des 100. Geburtstages der Kaiserin und Königin Augusta ist am 30. September in geeigneter Weise der verewigten Kaiserin und ihrer Zeit zu gedenken.
26. Mai 1911. Ubersendung eines Abdruckes des die Sorge für eine gesunde sittliche wie körperliche Entwicklung der schulentlassenen Jugend behandelnden Ministerial- Erlasses nebst den Grundsätzen und Ratschlägen für Jugendpflege.
8. Juli 1911. Der Unterricht an den Frankfurter höheren Knabenschulen beginnt auch im nächsten Winterhalbjahre um 8 Uhr morgens.
7. August 1911. Solange die außergewöhnliche Hitze andauert, ist der Unterricht er- forderlichen Falles über die geltenden Bestimmungen hinaus völlig auszusetzen.
21. August 1911. Die Schüler sind auf die Gefahren hinzuweisen, die dadurch entstehen können, daß im Walde oder in der Nähe des Waldes Feuer angezündet und dann verlassen wird, bevor es völlig verlöscht ist.
27. September 1911. NMitteilung einer Ministerial-Verfügung vom 22. August 1911: An allen höheren Lehranstalten ist die Dauer der Unterrichtsstunde allgemein auf 45 Minuten festzusetzen.
29. Oktober 1911. Die erste Direktoren-Versammlung der Provinz Hessen-Nassau und des Fürstentums Waldeck wird am 16., 17. und 18. November d. Js. in Cassel stattfinden.


