12) zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(für Oberreal- und Realschüler ist der Nachweis von Kenntnissen im Latein erforderlich, welche der Reife für die Tertia eines Gymnasiums entsprechen);
13) zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister in der Armee;
14) zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine(erforderlich ist ausserdem Reifezeugnis einer Fachschule);
15) zur Marine-Ingenieurlaufbahn. III Das Abschlusszeugnis der Klasse I des Lyzeums berechtigt: 1) zum bedingungslosen Eintritt in das Ober-Lyzeum(Frauenschule,
höheres Lehrerinnenseminar);—. 2) zur Zulassung zum mittleren Bibliotheksdienst(nach weiterem mindestens
einjährigen Besuch einer Frauenschule); 3) zur Zulassung zu den Prüfungen als Zeichenlehrerin, Handarbeits- lehrerin, Hauswirtschaftslehrerin und Gewerbeschullehrerin.
IV. Es ist durchaus wünschenswert, dass nur solche Schüler und Schüler- innen der Anstalt zugeführt werden, die den vollständigen Lehrgang der Schule durchzumachen beabsichtigen. Zöglinge, die vorzeitig die Anstalt verlassen, sind in den wichtigsten Fächern weniger vorgebildet als Knaben oder Mädchen, die eine Volksschule oder Mittelschule bis zur obersten Klasse besucht haben; denn sie treten mit einer nach ihren Bestandteilen unvollständigen, nach ihrer Tiefe un- genügenden und nach ihrer Brauchbarkeit unzweckmässigen Halbbildung ins Leben.
V. Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer und Lehrerinnen der Anstalt bestimmte Stunden angesetat, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von Seiten der Eltern, An- fragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Ordinarien die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Zöglinge rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf den Fluren des Schulgebäudes bekannt gemacht, sie befinden sich auch auf dem gedruckten Stundenplan. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Aus- künfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Fachlehrern und Klassen- lehrern bez. Lehrerinnen in Verbindung zu treten. Das Sprechzimmer befindet sich im ersten Stockwerk des Schulgebäudes.
VI. Am Freitag der ersten Schulwoche nach den Sommerferien, am letzten Freitag im Monat November und am zweiten Freitag im Monat Februar haben die Zöglinge aller Klassen der Realschule und des Lyzeums den Eltern oder deren Stellvertretern sämtliche Hefte zur Unterschrift vorzulegen. Jedesmal am Beginn der darauffolgenden Woche wird von den Ordinarien— gelegentlich der Prüfung der Unterschriften— eine eingehende Revision der Bücher und Hefte vorgenommen. Ungeeignete und unsaubere Bücher und Hefte müssen sogleich durch neue ersetzt werden.


