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erren llenelad Weree un de 13. September, den Todestag des Stifters, je M. 50.— von den adtrat Julius Maas zu Berlin wie von Herrn Heinrich Lion, hier; ferner zur Erinnerung an den 16. Dezember von Herrn Heinrich Lion Mk. 25.—. Die Jacques Lauterbach-Stiftun g bestritt für drei Schüler einen Teil der Kosten des Lebensunterhalts, aus den Zinsen der Mich. Jos. Speyerschen Stiftung erhielten einige Zöglinge Schulbücher. Die Zinsen der Arthur Schwabe- Stiftung wurden bestimmungsgemäss am 10. März einem Schüler der ersten Klasse zuteil. Die Julius Maysche Stiftung ermöglichte die Fortführung des Handfertigkeits-, Modellier- und Stenographie-Unterrichts, die Zinsen der Lotmar-Stiftung dienten zur Bestreitung der Kosten für die Schüler- und Schülerinnen-Bibliothek wie für die Unterweisung der Zöglinge in der Handelslehre.
VIII. Mitteilungen an die Eltern unserer Zöglinge.
I Das Schulgeld beträgt für die beiden untersten Klassen der Vorschulen
(2. und 3. Vorschulklasse der Realschule und Klassen IX und X des Lyzeums) 100 Mk.,
für alle übrigen Klassen 150 Mk. Die Einziehung erfolgt laut Vereinbarung durch die städtische Steuerverwaltung.
II. Das Reifezeugnis der Klassel der Realschule berechtigt:
1) zum bedingungslosen Eintritt in die Obersekunda der Oberreal-
schule, deren weiterer erfolgreicher Besuch nach drei Jahren die Zu-
lassung zu jeglichem Universitätsstudium— ausser dem der Theologie— und zum Studium auf jeder technischen Hochschule gewährleistet;
2) zum einjährig-freiwilligen Militärdienst:
3) zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen Fakultät;
4) zur Zulassung als Hospitant an den technischen Hochschulen und Bergakademieen;
5) zum Studium an der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf-Bonn;
6) zum Besuch der akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin;
7) zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen;
8) zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik in Berlin;
9) zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer an höheren Schulen;
10) zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst, bei den Provinzialbehörden(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung
und bei der Justizverwaltung; 11) zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär
oder Eisenbahnbetriebsingenieur;


