Jahrgang 
1927
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1 2tägigen Urlaub werden die Eltern gebeten, sich nur an den Klassenlehrer zu wenden, für längeren Urlaub oder Urlaub im Anschluß an die Ferien ist Rüdesprache mit dem Direktor erforderlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß Urlaub im Anschluß an die Ferien nur in wirblich dringenden Fällen und im allgemeinen nur nach Vorlegung eines ärztlichen Zeugnisses gewährt werden kann.

Von telephonischen Mimeilungen und Anfragen binen wir nur in besonderen Fällen Gebrauch zu machen und sich tunlichst auf die Zeit zwischen 11 und 12 Uhr zu beschränken.

Eine Befreiung vom Turnunterricht oder von den Turnspielen kann nur mit Genehmigung und nach Untersuchung durch den Schularzt stattfinden.

Schulversäumnisse sind spätestens am zweiten Tage dem Klassenlehrer anzuzeigen, bei ansteckenden Kranlcheiten ist vor dem Wiedereintritt eine aär-tliche Bescheinigung vorzulegen.

Die Eltern werden dringend gebeten, dafür zu sorgen, daß ihre Söhne pünktlich zum Unterricht erscheinen. Schüler, die ohne triftige Entschuldigung zu spät kommen, müssen* Interesse der Schulzucht bestraft werden. 4

Ferienordnung Schuljahr 1927/28.

Schluß des Unterrichts Beginn des Unterrichts Ostern..... Samstag, den 9. April Dienstag, den 26. April Pfinssten..... Freitag, den 3. Juni Dienstag, den 14. Juni 4 Sommer..... Freitag, den 1. Juli 3 Dienstag, den 2. Rugust Herbst... Dienstag, den 27. September Mittwoch, den 12. Oktober Weihnachten... Mittwoch, den 21. Dezember Donnerstag, den 5. Jan. 1928 1 Ostern 1928...Samstas, den 31. Marz 1928Z2ZTS.

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