Jahrgang 
1927
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G) Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden.

Ministerium für Kunst, Wissenschaft und Vollsbildung: Vom 29. Mai 1926: Schüler der O 1, die später eine technische Hochschule besuchen wollen, sollen sich schon 6 Monate vor der Reifeprüfung bei der Hochschule, die sie besuchen wollen, unter Angabe der Fachrichtung nach den Richtlinien für die praktische Ausbildung erkundigen und sich rechtzeitig eine geeignete Praktikantenstelle sichern. Für die technische Hochschule Berlin ist diese Voranmeldung der Studierenden an das Praktikantenamt der Technischen Hochschule Charlottenburg II, Berlinerstr. 171 zu richten, für die Hochschulen Hannover und Aachen an das Praktikantenamt Dortmund, Brandenburgerstr. 1.

Vom 1. November: Gesuche um Aufnahme in die Pädagogische Akademie sind bis zum 15. März jeden Jahres an den Direktor der betreffenden Akademie zu richten. Der NMeldung sind beizufügen: 1. Lebenslauf, 2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer 9 klassigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über das voraussichtliche Bestehen derselben, 3, ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegel berechtigten Arztes. Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in Nussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertig- keiten Vom-Blatt⸗Singen eines einfachen Liedes und Vertrautheit mit Klavier, Violine oder Orgeh im Akademieort einberufen.

Provinzialschulkollegium vom 9. Februar 1927: Mitteilung des Ministerialerlasses vom 18. Januar betr. Eröffnung einer Pädagogischen Xkademie in Frankfurt a. M. Die Bestimmungen für die Xufnahme vgl. oben.

Provinzialschulkollegium in Münster vom 10. November 1926; aufgenommen in das Zentralblatt 1927, S. 27: Pflege der Schülerhandschrift: Von mebreren Stellen sind uns Klagen darüber vorgetragen worden, daß seit dem Fortfall des Schreibunterrichts die Leistungen der Schüler der höheren Lehranstalten im Schreiben sehr viel zu wünschen übrig lassen. Wir ersuchen das Lehrerkollegium, dieser Angelegenheit besondere Nufmerksamkeit zuzuwenden, und machen es den Lehrern aller Klassen und aller Fächer erneut zur Pflicht, jede Neigung der Schüler zu Flüchtigkeit zu bekämpfen und dafür zu sorgen, daß die Schüler durch alle Klassen an eine sorgfältige, leserliche und gefällige Handschrift gewöhnt werden. Bei der Durchsicht von häus- lichen Arbeiten jeder Art ist regelmäßig auch die Schrift angemessen zu berüdksichtigen und erforderlichen Falls besonders zu beurteilen. Arbeiten, die schon bei der Einlieferung durch Flüchtigkeit oder Unordentlichkeit der Schrift auffallen, sind sogleich zurückzuweisen. Auch bei den Klassenarbeiten muß auf eine sorgfältige Schrift geachtet werden.

Wir machen noch darauf aufmerksam, daß nach den vorliegenden Erfahrungen sich die Einübung der Sütterlinschrift auch bei älteren Schülern als wirksames Mittel zur Verbesserung der Handschrift erwiesen hat. 1

Schulausschuß vom 24. Sept. 1926: Die Stadt lehnt es Srundsätzlich ab, eine Haffpflicht für Fahrräder anzuerkennen. Die Abstellung von Fahrrädern in der Schule geschieht auf eigene

Gefahr.

H. Mitteilungen an die Eltern.

Die Sprechstunden des Direktors sind an jedem Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11 12 Uhr im Amtszimmer.

Die Sprechstunden der einzelnen Lehrer werden den Schülern zu Beginn des Schul- jahres bekanntgegeben, auch sind sie aus einem Anhang am Schuleingang zu ersehen. Die Eltern wollen ihre Besuche dem Klassenlehrer stets mindestens einen Tag vorher anzeigen, damit er sich über den Stand des Schülers bei den anderen Lehrern erkundigen kann. Für

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