Jahrgang 
1926
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VIII. Einrichtungen zur Verselbständigung und Ertüchtigung der Schüler.

a. Schülerselbstverwaltung.

Wie im Vorjahr wurden die Präfekten auf Wunsch der Schüler von den Klassenleitern ernannt. die Vertrauensschüler von den Klassen gewählt. Die Tätigkeit der Präfekten vollzog sich in der herkömmlichen Weise. Es fand eine Schulversammlung statt.

Schüler der oberen Klassen leisteten gute Dienste bei der Neuordnung und Verwaltung der Schülerbücherei. bei der Verwaltung der Kartensammlung und der gesamten Anschauungsmittel(namentlich die Schüler Kirsch. Ohr, Krämer. Scheerer, v. Oertzen, in der Biologie Dietz. Ruppel und Henke).

Die Schulgruppe des V. D. A., die zur Zeit etwa 225 Schüler unserer Anstalt um- laßt, hat durch eifrige Sammeltätigkeit ungefähr 450 M. an die Ortsgruppe abführen können. Besondere lobende Erwähnung verdient der Unterprimaner Ohr für seine unermüdliche Arbeit im Dienste des Deutschtums im Auslande.

b. Nufgabenfreier Nachmittag und Wanderungen.

Der aufgabenfreie Nachmittag wurde regelmäßig eingehalten und zu den Turn- spielen verwandt. Die monatlichen Wanderungen wurden, soweit es das Wetter er- laubte, im Sommer- und Winterbalbjahr durchgeführt.

c. Landheim.

Die Vorgeschichte des Verkaufs des Landheims in Soden-Salmünster sowie die Einzelheiten der Verkaufsbedingungen sind im vorjährigen Programm aufgeführt. Die Hauptversammlung des Landheimvereins vom 6. 5. 25 hat als entscheidende In- stanz dem Verkauf des Landheims einstimmig mit folgendem Beschlußf zugestimmt:

Dem Verkauf des Landheims in Soden-Salmünster stimmt die Hauptversamm- lung unter der Bedingung zu. daß der Verkaufserlös einschliefilich der Zinsen und sonstigen Einnahmen nach Abtragung der moralischen Verpflichtungen nur für den Landheimgedanken verwandt und zu diesem Zwecke wieder ein Landheim erworben wird.

Sollen die Zinsen und sonstigen Einnahmen aus Vereinsbeiträgen usw. für an- dere Zwecke verwandt werden, so bedarf der Vorstand der Zustimmung der Hauptversammlung.

Am 11. 5. 25 wurde der Verkaufsvertrag mit dem Mutterhaus der Barmherzigen Schwestern in Fulda notariell abgeschlossen, und da Herr Dr. Strünkmann sein Vor- kaufsrecht nicht ausübte, ging der Besitz nach Ablauf der gesetzlichen Frist an das Mutterhaus in Fulda über.

Am 15. 5. 25 hat der Vorstand folgenden Beschluf gefaßtt:

Bevor in Ausführung der Bedingung, an die die Hauptvorsammlun vom 6. 5. den Verkauf des Sodener Landheims geknüpft hat, irgendwelche Schritte vom Vorstand unternommen werden können, ist es nötig, das Kollegium als den sach- lich ausschlaggebenden Faktor zu befragen, wie es sich die Einrichtung des zu er- werbenden neuen Landheims denkt.

Daraufhin hat das Kollegium in einer aufferordentlichen Konferenz vom 12. 6.

1925 folgenden Antrag des Direktors einstimmig angenommen:

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