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Vorschule.
Faen:
Evangelische
Bangert, Biblische Geschichten für die Vorschule, ℳ—. 85
ſ Rird gehraucht in:
Religionslehre ·: 6[2 1 Katholische 1 Knecht, Kurze biblische Geschichte für die unter. Sohuljahre! kath. Volksschulen ℳ—. 30 3 2 1 Religionslehre Kleiner kath. Diözesankatechismus ℳ—.30...... 3 2 1 lüdische. Religionslehre Kein Buch Bangert, Fibel für den ersten Sprach-, Lese- und Schreibunterricht ℳ 1.15.... 3 2 Deutsch.. Bangert-Liermann, Deutsches Lesebuch für Oktava ℳ 2.—...........„.. 2 3„„ Deutsches Lesebuch für Septima ℳ 2.25............. Rechnen... Becker u. Paul, Neubearbeitung von W. Reinhardt und H. H. Müller, Aufgaben für
den Rechenunterricht. I. Teil: Ganze Zahlen ℳ 1.20..............
II. Auswahl aus den Verfügungen.
Vom Königl. Provinzial-Schulkollegium:
25. März 1912. Verleihung des Königl. Kronenordens III. Kl. an Herrn Prof. Dr. Rausenberger bei seinem Abgang von der Musterschule.
9. April 1912. UÜberweisung der Herren P. Scheibe und W. Mehmel als wissen- schaftliche Hilfslehrer.
10. April 1912. UÜberweisung der Herren K. Weber und Dr. K. Heyl zur Ab- leistung des Probejahres.
8. Mai 1912. Die Schüler sollen die Kinematographen-Theater nur dann besuchen, wenn besondere Vorstellungen veranstaltet werden, die ausschließlich der Belehrung oder der den Absichten der Schule nicht widersprechenden Unterhaltung dienen.
6. Juli 1912. Der Herr Minister weist darauf hin, daß Boxen nicht zu den lehrplan- mäßigen UÜbungen des Turnunterrichts gehört und in den Räumen und auf den Plätzen der Schule nicht geduldet werden darf. Gleichzeitig warnt der Herr Minister vor Ubertreibungen beim Turnen, Sport und Spiel.
21. September 1912. Erlaß des Herrn Ministers über die Bekämpfung der Schund- literatur(s. VII. Mitteilungen an die Eltern).
8. Oktober 1912. UÜberweisung des Herrn P. Olbrich zur Ableistung des Probejahres.
18. Dezember 1912. Herrn Oberlehrer Dr. Th. Neumann wird der Charakter als Professor und durch Allerh. Erlaß v. 6. Jan. 1913 der Rang der Räte IV. Klasse verliehen.
Vom Kuratorium:
5. März 1912. Die Schüler sind vor dem Beschädigen der Plakate an den öffent- lichen Anschlagstellen zu warnen.
27. März 1912. Auf der Straße ist das Fußballspielen verboten.
28. September 1912. Der Schuljugend ist einzuschärfen, beim Steigenlassen von
Papierdrachen und dergl. den Telegraphen- und Fernsprechleitungen fern zu bleiben. 13. Februar 1913. Freistellen betr.(s. VII. Mitteilungen an die Eltern).


