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Vorschule. Fach: mmneh. Viid geümaeht in Tdngelgahe Bangert, Biblische Geschichten für die Vorschule, ℳ—. 85.... 3 2 1 Katholische Knecht, Kurze biblische Geschichte für die unter. Schuljahre kath. Volksschulen-ℳ—.30 3 2 1 Religionslehre] Kleiner kath. Diözesankatechismus ℳ— 30.................. b 3] 2 1 lüdische. Religionslehre Kein Buch Bangert, Fibel für den ersten Sprach-, Lese- und Schreibunterricht ℳ 1.—. 3[2 Deutsch... Bangert-Liermann, Deutsches Lesebuch für Oktava Aℳ 1.60............ 2. „„ Deutsches Lesebuch für Septima ℳ 1.80............... 1 Rechnen.. Becker u. Paul, Neubearbeitung von W. Reinhardt und H. H. Müller, Aufgaben für den Rechenunterricht. I. Teil: Ganze Zahlen ℳ 1.20.................. 1
II. Auswahl aus den Verfügungen.
Vom Königl. Provinzial-Schulkollegium:
18. Januar 1911. Im Interesse einer gesunden körperlichen und sittlichen Entwick- lung der schulentlassenen Jugend werden vom Herrn Minister Grundsätze und Ratschläge für Jugendpflege bekannt gegeben und die Erwartung ausgesprochen, daß die Lehrerschaft an diesem Werke mitarbeitet.
27. März 1911. Verleihung des Roten Adlerordens IV. Kl. an Herrn Prof. Dr. Roemer bei seinem Abgang von der Musterschule.
22. Juli 1911. Die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts durch Herrn Kaplan Gersbach wird genehmigt.
31. Juli 1911. Herrn Oberlehrer Dr. Weidemann wird der Charakter als Professor und durch Allerh. Erl. v. 31. 7. 11 der Rang der Räte IV. Klasse verliehen.
22. Aug. 1911. Von dem Herrn Minister wird bestimmt, dab an allen höheren Lehr- anstalten die Dauer der Unterrichtsstunde 45 Minuten beträgt. Die Ansetzung von 6 Lek- tionen auf den Vormittag wird gestattet.
26. Aug. 1911. Überweisung des amerikanischen Lehramtsassistenten Mr Clair Hadyn Bell an die Musterschule.
25. Sept. 1911 bezw. 12. Okt. 1911. Wegen allmählichen Eingehens der der Muster- schule angegliederten überzähligen Vorschulklassen Versetzung des Herrn Lehrers W. Fries am 1. April 1911 vorübergehend an die Herderschule, vom 1. April 1912 an die Helmholtz- realschule; Versetzung des Herrn Ph. Maller zum 1. April 1912 an die Helmholtzrealschule.
21. Okt. 1911. Der Herr Minister hebt die Bestimmungen der Lehrpläne über die schriftlichen Klassenarbeiten auf und ordnet dafür an, möglichst in jeder Unterrichtsstunde, die für grammatische und stilistische Ubungen in den fremden Sprachen angesetzt ist, schriftliche UÜbungen unter Benutzung eines besonderen Heftes vornehmen zu lassen. Alle 4— 6 Wochen sind aus dem bis dahin gewonnenen Sprachmaterial Arbeiten zusammenzu- stellen. Diese Klassenarbeiten, für die der Termin vorher nicht angekündigt werden darf, sind zu zensieren; die Uebungsarbeiten dagegen nicht. Die schriftlichen Klassenarbeiten im Rechnen und in der Mathematik, sowie die orthographischen und stilistischen deutschen
Klassenübungen auf der unteren und mittleren Stufe sind in entsprechender Weise zu be- handeln.


