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3. Erkrankt gewesene Schüler haben vor ihrer Wiederzulassung zum Schulbesuch zu baden; ihre Wäsche, Kleidung und persönlichen Gebrauchsgegenstände müssen vorschriftsmäßig gereinigt bezw. desinfiziert werden. Für die Zulassung zur Schule genügt darüber eine ärztliche Bescheinigung.
4. Bei Erkrankung an Diphtherie oder Pocken wird allen Personen, welche mit dem Erkrankten in Berührung gekommen sind, dringend angeraten, sich durch Impfung immunisieren zu lassen und bei Genickstarre, Scharlach oder Diphtherie täg- lich Rachen und Nase mehrmals mit einem desinfizierenden Mundwasser auszuspülen.
5. Ist ein Schüler der Tuberkulose verdächtig, so ist ein Arzt zu befragen und der Auswurf bakteriologisch untersuchen zu lassen.
Diese Vorschriften greifen tief in das Familienleben ein. Ihre Durchführung ist aber unbedingt notwendig, soll der Kampf gegen die ansteckenden Krankheiten erfolgreich sein. Es wird daher dringend gebeten, daß das Elternhaus in richtiger Erkenntnis seiner Pflicht gegen die Allgemeinheit diese Bestrebungen der Behörde voll unterstützt und den Schulen ihre Pflicht in der gesundheitlichen Fürsorge für die ihr anvertrauten Schüler durch selbsttätige Mithülfe erleichtert.
Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Es ist durchaus erwünscht, daß alle Eltern von dieser Einrichtung Gebrauch machen und Gelegenheit nehmen, die Lehrer ihrer Kinder auch persönlich kennen zu lernen und ihnen ihre Beobachtungen und Wünsche offen mitzuteilen. Kurz vor Erteilung der Zeugnisse und vor den Versetzungen bitten wir dagegen von Besuchen abzusehen. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können; sollten aber Eltern, die sich zur Sprechstunde angemeldet haben, verhindert sein, so wollen sie gefl. dem betreffenden Lehrer rechtzeitig Nachricht zukommen lassen. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht. Soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, wollen die Eltern zunächst mit den Herren Klassenlehrern und Fachlehrern in Verbindung treten.—
Die Hefte unserer Schüler werden bis einschließlich Obersekunda zu Beginn jedes Monats den Eltern zur Unterschrift vorgelegt, worauf die Eltern sorgsam achten wollen.
Die Eltern wollen dafür sorgen, daß die Schüler ihre Aufgaben gewissenhaft ausführen und alle häuslichen schriftlichen Arbeiten schön und sauber schreiben. Bei Vernachlässigungen bitten wir die Arbeiten durchzustreichen und sofort nochmals anfertigen zu lassen. Falls einmal zu viele Aufgaben gestellt sind, sollen die Schüler lieber weniger, aber gute Arbeit liefern und dies zu Beginn der Stunde dem Lehrer melden.
Die Arbeit des Lehrers wird durch die Vergeßlichkeit und Unordnung einzelner Schüler sehr erschwert. Gerade hierin können die Eltern unsere Bestrebungen besonders wirksam unterstützen, wenn sie namentlich in den Unterklassen streng darauf halten, daß die Schüler bereits am Abend alles, was sie für den Unterricht am nächsten Tage brauchen, geordnet zurechtlegen.(Sorgfältige Führung der Aufgabenhefte!) Ebenso erfordert es die Ordnung in der Schule, daß alle Sachen, die der Schüler mit in die Schule bringt(Bücher, Hefte, Mütze, Hut, Mantel, Uberschuhe, Turnschuhe, Schirm), deutlich mit seinen Namen gezeichnet sind, so daß jegliche so unangenehme Verwechslung ausgeschlossen ist.
Bei Schulversäumnis wegen Krankheit ist spätestens am 2. Tage eine An- zeige einzusenden. Bei seinem Wiedererscheinen muß der Schüler eine schriftliche Ent- schuldigung mitbringen, auf der Grund und Dauer der Versäumnis genau anzugeben sind. Uber ansteckende Krankheiten s. S. 43.
Die Eltern wollen die Privatlektüre ihrer Kinder genau und sorgsam überwachen und sie zum Lesen guter Bücher anhalten, sie dagegen vor dem Lesen wertloser, ja schlechter Bücher und Schriften, die so großen Schaden anstiften, bewahren.


