Jahrgang 
1893
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26 verloren. Er bleibt unter uns unvergessen. Bei seinem Abschiede wurde ihm von Sr. Majestät dem Kaiser der rote Adlerorden 4. Klasse verliehen, den ihm Herr Stadtrat Grimm als Vor- sitzender des Kuratoriums überreichte.

Ostern 1892 trat der unbesoldete Hülfslehrer Herr Heinrich Heinbach aus, um ander- weitige Vertretungen zu übernehmen. Herbst 1892 beendeten die Herren Georg Franke und Georg Schenk ihr Probejahr; der erstere wurde als Hülfslehrer an die Realschule in Wiesbaden berufen, der letztere trat in den einjährig-freiwilligen Militärdienst.

Herr Dr. Bilger blieb als unbesoldeter Hülfslehrer an der Anstalt und erwarb sich um Ordnung, Katalogisierung und Verwaltung der Schülerbibliothek ein besonderes Verdienst.

In Berichtigung des vorigen Berichtes ist zu bemerken, daß Herr Alfred Riese von Ostern 1887 bis Herbst 1891 mit Unterbrechung eines halben Jahres zur Erledigung des Turnkursus in Berlin als Hülfslehrer in einigen Stunden an der Musterschule thätig war.

Krankheit und Beurlaubung von Lehrern.

Wegen Krankheit mußten den Unterricht aussetzen Herr Prof. Dr. Krebs 21 Tage, Herr Dr. Israel-Holtzwart 6 Tage, Herr Kratz 5 Tage, Herr Dr. Forte und Herr Oberlehrer Thévenot je 4 Tage, Herr Oberlehrer Bernhard 3 Tage, Herr Dr. Maué 2 Tage, der Direktor, Herr Dr. Neumann und Herr Dr. Rosenberger je 1 Tag.

Wegen Krankheit in der Familie mußtte Herr Dr. Rosenberger der Schule 15 Tage fern bleiben, wegen Krankheit eines Kindes und Tod seines Vaters war Herr Oberlehrer Bernhard 8 Tage beurlaubt; die Herren Oberlehrer Thévenot und Dr. Neumann wegen Todesfall in der Familie 3 Tage, bezw. 1 Tag. Herr Prof. Krebs war 2 ½ Tage beurlaubt zum Besuch eines elektrotechnischen Kongresses in Berlin, Herr Dr. Rosénberger mußte 2 Tage als Schöffe, Herr Thévenot als Zeuge vor Gericht fungieren, Herr Oberlehrer Kahle war zur Kontrollversammlung einberufen. Vom 6. März ab mufte Herr Professor Krebs wegen ernsterer Erkrankung den Unterricht aussetzen, ohne daß der Zeitpunkt seines Wiedereintritts sich zur Zeit bestimmen läßt.

Der Gesundheitszustand der Schüler war abgesehen von jenem Todesfall und der langwierigen Krankheit zweier Schüler ein günstiger.

Vom Leichnen mußten auf ärztliche Anordnung 7 Schüler befreit werden. Die nötigen Befreiungen vom Turnen sind bei den einzelnen Klassen verzeichnet.