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12. Rechnen. Becker und Paul, Aufgaben für den Rechenunterricht. Frankfurt a. M., F. B. Auffarth. Teil I. Kl. VI. M. 1.20.— Teil II. Kl. V. M. 1.20.— Teil III. Kl. IV u. III. M. 1.20.
13. Schreiben. Müller, Vorlagen für deutsche und englische Schrift in genetischer Folge. Frankfurt a. M. Verlag von M. Diesterweg. Deutsch Heft C. Englische Schrift Heft B. Kl. VI und V.
14. Singen. F. Reiff, Singhuch. Frankfurt a. M., Hermannsche Buchhandlung. Abt. I. Kl. VI. M. 0.80.— Abt. II. Kl. V. M. 1.25.— Für den Gesangchor: Bautz, Album für den Chorgesang. M. 2.50.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
11. Mai 1889. Das Kgl. Prov.-Schulkollegium ermächtigt den Direktor, die Stunden derjenigen Lehrer ausfallen zu lassen, welche den 29. Mai an der Provinzial-Lehrerversammlung zu Bockenheim teilnehmen wollen.
4. Juni 1889. Kgl. Prov.-Schulkollegium S. 2438 übersendet für die Bibliothek der Anstalt ein Druckexemplar der aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Preußischen Landes- Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger von dem Geh. Sanitätsrat Dr. Brinkmann gehaltenen Festrede und empfiehlt die Förderung der Interessen des roten Kreuzes im Berufskreise der Lehrer besonders, da der Verein gerade hiervon einen wesentlichen Einfluß auf die gesteigerte Entwicklung der Organisation sich verspricht.
28. Juni 1889. Kgl. Prov.-Schulkollegium S. 2974.»Aus dem Berichte, den die Direktoren der Muster- und der Wöhlerschule in Frankfurt a./M. mit Beziehung auf das ge- fällige Schreiben des hochwürdigen Ordinariats vom 27. v. Mts. uns erstattet haben, geht hin- sichtlich der an den gedachten Schulen eingerichteten gemeinschaftlichen Morgenandachten hervor, daß bisher die Teilnahme sämtlicher Schüler an denselben allerdings stillschweigend vorausgesetzt, aber nicht bestimmt geboten ist. Bei dieser Sachlage vermögen wir ein Bedürfnis zur Anderung der Einrichtung, welche bisher zu konfessionellen Bedenken nicht Anlaß gegeben hat, nicht zu erkennen. Jedem einer der erwähnten Anstalten angehörenden Schüler, welcher dem Direktor derselben eine von seinem Vater, bezw. dem Vertreter desselben ausgestellte schriftliche Bescheinigung des Inhalts vorlegt, daß die Teilnahme des Schülers an den gemeinschaftlichen Andachten der Anstalt nicht gewünscht werde, wird gestattet werden, sich der in Rede stehenden Teilnahme zu enthalten.
Der von dem Bischöflichen Ordinariate in Anregung gebrachten Einrichtung eines an den gedachten Anstalten für die katholischen Schüler allein herzustellenden Schulgottesdienstes stehen mehrfache Bedenken entgegen, so daß wir nicht in der Lage sind, dem letzterwähnten Vorschlage näher zu treten.— An das hochwürdige Bischöfliche Ordinariat in Limburg a. L. Abschrift zur Kenntnisnahme und Nachachtung an den Direktor der Musterschule.*)
27. Juni 1889. Kgl. Prov.-Schulkollegium S. 3041 teilt Ministerialverfügung vom 5. Juni mit, des Inhalts, daß nach§ 90 No. 4 der deutschen Wehrordnung für das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den einj. freiw. Dienst das dieser Ordnung beigefügte Muster 18 vorgeschrieben ist.
*) Die gemeinsamen Morgenandachten an der Musterschule finden, seit das jetzige Schulhaus bezogen ist, jeden ersten Montag im Monat in der Aula statt und bestehen im Gesang einiger Choralverse zum Beginn und-Schluß, welche auch von jüdischen Schülern mitgesungen werden können, dem Vaterunser oder einem frei- gesprochenen Gebet und der Lektüre eines Psalms.— Zum Mitbringen des Gesangbuchs sind nur die evangelischen Schüler verpflichtet. Die Lieder werden nach den Gesichtspunkten gemeinsamer Gottesverehrung gewählt.


