Jahrgang 
1885
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15. Februar 1885. K. Prov.-Schul-Kollegium(S. 609) läßt Auswahl zwischen 3 ver-

schiedenen Arten die Pausen anzuordnen unter Voraussetzung einer Verständigung der verschiedenen höheren Schulen. S. Mitteilungen u. s. w. ¹)

21. Februar 1885. K. Prov. Schul-Kollegium teilt eine Verfügung des Herrn Ministers mit U. II No. 3118, welche Auskunft fordert über etwa vorhandene Schwerhörigkeit der Schüler und in welcher Weise auf dieselbe Rücksicht genommen wird ²)

6. März 1885. K. Prov. Schul-Kollegium S. 992 teilt Ministerialverfügung vom 26. Febr. U. II No. 283 mit, welche lautet:»Unter den in dem Berichte vom 29. Januar d. J. 365 vorgetragenen Verhältnissen und in Berücksichtigung der seitens der städtiichen Behörden zu Frankfurt a. M. anderweitig geltend gemachten lokalen Gesichtspunkte will ich bei entsprechender Modifikation eines Erlasses vom 29. März v. J. U. II 6406 genehmigen, daß die für die höheren Schulen des Regierungsbezirkes Kassel erlassene Ferienorduung auf die höheren Schulen der Stadt Frankfurt ausgedehnt werde.« K. Prov.-Schul-Kollegium verfügt, daß von jetzt ab danach verfahren werde, daß also folgende Ferien stattfinden: Ostern 14 Tage von Sonntag Palmarum ab, Pfingsten: 3 Tage, vom Sonnabend vor Pfingsten bis Mittwoch nach Pfigsten einschließlich Sommer: 4 Wochen vom 1. Sonutag im Juli ab. Michaelis: 14 Tage, vom Sonntag der Michaeliswoche ab. Weihnachten: 14 Tage, vom 23. Dezember mittags ab.(Füllt der 7. Jauuar auf einen Sonnabend, so beginnt der Unterricht erst am folgenden Montag.)

¹) Hiermit ist das auf Seite 26 Anmerkung 1 Bemerkte erledigt.

²) Es ergab sich, daß im Real-Gymnasium 4 Schüler schwerhörig sind, einer jedoch nur auf einem Ohre und in der Vorschule 6. Von diesen waren 3 im Real-Gymnasium, 5 in der Vorschule schon beim Eintritt in die Schule schwerhörig, 2 wurden erst während der Zeit infolge von Krankheit schwerhörig.