Jahrgang 
1930
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c. Der Ausbau der Anstalt.

Seit der Neuordnung des höheren Schul- wesens in Preußen(1925) ist der Lehrgang des Lyzeums sechsstufig. Die Klassen führen wie an den übrigen höheren Schu- len die Bezeichnung Sexta bis Unter- sekunda.(VIUII). Der Lehrplan ent- spricht etwa dem der Realschule. Durch Ministerialerlaß vom 30. April 1928 ist die Anstalt berechtigt und verpflichtet, als Abschluß der Untersekunda eine Schlußprüfung abzuhalten. Das Zeugnis über die bestandene Schlußprüfung be rechtigt zum Eintritt in die Obersekunda eines Oberlyzeums und verleiht damit die sogenannte mittlere Reife.

d. Mitteilungen an die Eltern.

Die Schule ist auf das sorgfältigste be müht, mit dem Elternhaus gemeinsame Er- ziehungsarbeit an dem heranwachsenden Geschlecht zu leisten.

Wir wollen zur Einfachheit und Spar- samkeit erziehen und bitten die Eltern, uns darin zu unterstützen; die Kleidung der Schülerinnen sei einfach; Ringe, Armbän- der und dergleichen gehören nicht in die Schule. Bücher und Hefte müssen sorgsam behandelt werden.

Wir raten den Eltern, sich von den Fortschritten ihrer Töchter zu überzeugen. Das Verzeichnis der wöchentlichen Sprech- stunden der Lehrer hängt im Flur der An- stalt aus; auch zu anderen Zeiten steht das Kollegium in besonderen Fällen den Eltern zur Verfügung; vorherige Anmeldung beim Klassenleiter ist zu empfehlen, damit dieser

F. Die Chronik der Anstalt.

1929.

Das Schuljahr begann am 10. April mit einem Schulgottesdienst in der evange- lischen und in der katholischen Kirche. Die Zahl der Neuanmeldungen betrug 65.

Die Not der Zeit zwingt mehr denn je dazu, der heranwachsenden weiblichen Ju- gend eine gründliche höhere Schulbildung zuteil werden lassen. Deshalb ist es drin gend ratsam, die befähigten Mädchen bis zur Schlußprüfung auf dem Lyzeum zu be- lassen.

Der Ausbau der Anstalt mit der Befug- nis zum Reifezeugnis ist vorgesehen und durch den Eingemeindungsvertrag fest- gelegt. Er kann zurzeit wegen des Mangels an Räumen noch nicht durchgeführt wer- den. Mit der Uebersiedlung des Lyzeums in die Räume des Gymnasiums und der Oberrealschule wird auch diese Schwierig- keit behoben werden.

bei den anderen Lehrern der Klasse Er- kundigungen einziehen kann. Es ist falsch. nur in den letzten Monaten des Schul- jahres zu kommen, wenn die Versetzung zweifelhaft erscheint, weil es dann im all- gemeinen zur Hilfe zu spät ist.

Wir bitten die Eltern, darauf zu achten. daß den Kindern Zeit zur Erholung bleibt. Durch zuviele Privatstunden(Musik, Tur nen, Gymnastik) wird das Kind von seiner Hauptaufgabe abgelenkt.

Eine der wichtigsten Aufgaben der El- tern ist es, den Umgang ihrer Töchter und ihren Lesestoff zu überwachen.

Alle dienstlichen Schreiben sind an die Leitung des Lyzeums, Frankfurt a. Main Höchst zu richten, nicht an die persön- liche Anschrift des Direktors.

Das Kollegium war vollzählig; die vom Magistrat zu Studienrätinnen gewählten Studienassessorinnen Dr. E. Saling und Dr. Anna Nagel traten neu in den Lehrkörper ein.

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