etwa dem der Realschule. Durch den Ministerialerlaß vom 30. April 1928 ist die Anstalt berechtigt und verpflichtet, als Abschluß der Untersekunda eine Schluß- prüfung abzuhalten. Das Zeugnis über die bestandene Schlußprüfung berechtigt zum Eintritt in die Obersekunda eines Oberlyzeums und verleiht damit die sogenannte mittlere Reife.
Die Not der Zeit zwingt mehr denn je dazu, der heranwachsenden weiblichen Jugend eine gründliche höhere Schulbildung zuteil werden zu lassen. Deshalb ist es dringend ratsam, die befähigten Mädchen bis zur Schlußprüfung auf dem Lyzeum zu be-— lassen.
Der Ausbau der Anstalt mit der Befugnis zum Reifezeugnis ist vorgesehen und durch den Eingemeindungsvertrag festgelegt. Er kann zurzeit wegen des Mangels an Räumen noch nicht durchgeführt werden. Mit dem Freiwerden der Kaserne und der Uebersiedlung des Gymnasiums und der Oberrealschule dorthin wird auch diese Schwierigkeit behoben werden.
d. Mitteilungen an die Eltern.
Die Schule ist auf das sorgfältigste bemüht, mit dem Elternhaus gemeinsame Er- ziehungsarbeit an dem heranwachsenden Geschlecht zu leisten.
Wir wollen zur Einfachheit und Sparsamkeit erziehen und bitten die Eltern, uns darin zu unterstützen; die Kleidung der Schülerinnen sei einfach; Ringe, Armbänder und dergleichen gehören nicht in die Schule. Bücher und Hefte müssen sorgsam behandelt werden.
Wir raten den Eltern, sich von den Fortschritten ihrer Töchter zu überzeugen. Die wöchentlichen Sprechstunden der Lehrer hängen im Flur der Anstalt aus; auch zu anderen Zeiten steht das Kollegium in besonderen Fällen den Eltern zur Verfügung: vorherige Anmeldung beim Klassenleiter ist zu empfehlen, damit dieser bei den an- deren Lehrern der Klasse Erkundigungen einziehen kann. Es ist falsch, nur in den letzten Monaten des Schuljahres zu kommen, wenn die Versetzung zweifelhaft erscheint, weil es dann im allgemeinen zur Hilfe zu spät ist.
Wir bitten die Eltern, darauf zu achten, daß den Kindern Zeit zur Erholung bleibt. Durch zuviel Privatstunden(Musik, Turnen, Gymnastik) wird das Kind von seiner Hauptaufgabe abgelenkt.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Eltern ist es, den Umgang ihrer Töchter und ihren Lesestoff zu überwachen.
F. Die Chronik der Anstalt. 1928.
Das Schuljahr begann am 17. April mit der Aufnahmeprüfung; 46 Schülerinnen traten neu in die Anstalt ein; die Gesamtzahl betrug 311.
Die Geschäfte führte der zum Studiendirektor gewählte Studienrat Dr. Ernst; als Vertreter für den beurlaubten Studienrat Holling hatte das Provinzialschulkollegium den Mittelschullehrer Dr. Herbert Schröter der Anstalt überwiesen; als Vertreter für Studienrat König trat der vom Magistrat zum Studienrat gewählte Studienassessor Lenz in das Kollegium ein. Das Kollegium war vollzählig, außer der nicht unbe— denklich erkrankten Oberschullehrerin Post.
Am 20. April wurden die beiden Obertertien schulärztlich untersucht.
Der erste Schulausflug fand bei herrlichstem Wetter am 4. Mai statt.
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