Jahrgang 
1925
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Es ist als sicher anzunehmen, daß die Verfügung zur Drucklegung getroffen worden ist im Zusammenhang mit der Neuordnung des preußischen höheren Schulwesens und der endgültigen Herausgabe der neuen Richtlinien, die die höhere Schule nicht so sehr von außen als von innen umgestalten sollen. Es findet sich darin der Niederschlag aller For- derungen, die seit fast 25 Jahren, besonders aber in der Kriegs- und Nachkriegszeit an die Schule gestellt worden sind. Deren sind so viele, daß wir nicht wüßten, wie wir ihnen gerecht werden sollten, wenn uns nicht gleichzeitig die Freiheit, aus ihnen gerade das unser eigenen Schule, Lehrern wie Schülern, Gemäße zu wählen, gegeben wäre. Es ist uns di Aufgabe gestellt, in bewußter Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse unserer Schüler einen Schullehrplan aufzustellen. Das kann jedoch nur geschehen, wenn die Eltern mehr als vorher mit uns gemeinsam arbeiten. Leider kommt es dazu oft garnicht oder erst, wenn Gefahr im Verzug ist. Ausdrücklich will ich betonen, daß Lehrer wie Direktor bei vor- heriger Anfrage auch außerhalb der amtlichen Sprechstunden den Eltern zur Rücksprache zur Verfügung stehen, falls es deren Zeit nicht anders erlaubt. Die Eltern werden leider von ihren Kindern nicht immer so auf dem Laufenden gehalten, wie das notwendig ist. Wir erfahren das immer wieder aus Mitteilungen oder gar unberechtigten Beschwerden. Bei Zweifelsfällen ist oft schon eine Anfragevon größtem Vorteil.

Ich weise noch einmal auf einige Punkte der Schulordnung hin:

1. Bei Versäumnissen wegen Krankheit ist eine Mitteilung(unter Angabe der Art der Erkrankung) an die Schule am 2. Tag erforderlich, bei ansteckenden Krankheiten darf die Rückkehr nur mit ärztlicher Bescheinigung erfolgen.

2. Urlaubsgesuche sind vorher rechtzeitig einzureichen. Urlaub im Anschluß an die Ferien kann nur vom Direktor aus zwingenden Gründen erteilt werden.

3. Gesuche um Befreiung vom Turnunterricht können nur mit Genehmigung des Schul- arztes, Befreiungen vom Spielen(bei Auswärtigen!) nur mit Genehmigung des Pro- vinzialschulkollegiums, an das Gesuche durch den Direktor einzureichen sind, erfolgen.