Jahrgang 
1913
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wuachsames Auge zu richten. Deshalb legt sie auf sorgfältige Auswahl der für die Schülerbibliothek bestimmten Bücher das größte Gewicht und erhebt ihre warnende

Stimme vor Gefahren, welche infolge schlechter Lektüre der Jugend drohen.

Neuerdings macht sich nun in den Schaufenstern einer großen Anzahl von Papiergeschäften, Zigarrenläden, Kolportagebuchhandlungen und in Zeitungs- ständen eine umfangreiche Schundliteratur breit.

Durch Inhalt, Ausstattung und Preis stellt sich diese verwerfliche Literatur als eine unheildrohende Gefahr für unsere Jugend dar. Der Inhalt ist aufregend, abenteuerlich und oft pikant; die geschilderten Abenteuer sprechen aller Wirklichkeit Hohn und rauben den unverständigen Lesern den Sinn für die tatsächlichen Verhältnisse des Lebens. An der unnatürlichen Darstellung wird dann die jugendliche Phantasie in zügelloser Weise entzündet, es erwacht die verderbliche Neigung, auch solche wagehalsige Streifzüge zu unternehmen, zu Kampf und Streit, sowie auf Raub auszuziehen und als kühne Helden Ruhm und Ehre zu gewinnen. Die zum Ankauf reizenden Umschlagszeichnungen dieser Schundware stellen in grellen Farben eine aufregende, gewöhnlich ver- brecherische Szene der Geschichte dar, über welcher sich dann ein möglichst abenteuerlich klingender Titel befindet. Die Rückseite des Umschlags dient ent- weder der Reklame der Schundschriften oder gar zur Veröffentlichung von Anzeigen schlimmster Art. Der Preis der Schundhefte beträgt dabei nur 5 bis 20 Pfg., je nachdem neue oder antiquarische Exemplare verlangt werden; dabei verleitet gerade der billige Preis des einzelnen Bandes häufig die Jugend zur Anschaffung einer großen Anzahl solcher Machwerke. Vgl. S. 8 u. 9.

Oft genug hat die Schule leider die Wahrnehmung des schlechten Einflusses der Schundlektüre auf die Schüler machen müssen, und die Tagesblätter berichten immer erneut von Fällen, wie jugendliche Gemüter durch Berührung mit derartigen Erzeugnissen auf schlimme Wege und selbst mit dem Strafrichter in Konflikt geraten.

Um solchen gefährlichen Verirrungen unserer Jugend vorzubeugen, bedarf es deseinmütigenund verständnisvollen Zusammenwirkens von Haus und Schule. Daher richten wir an alle Eltern unserer Schüler die dringende Bitte, unter keinen Umständen solche Schundlektüre in den Händen ihrer Kinder zu dulden, sondern sie unerbitterlich zu ver- nichten; denn hier vor allem gilt das Wort Goethes:Für Kinder ist das Beste gerade gut genug!

Die Eltern erweisen ihren Kindern durch sorgfältige und genaue

Aufsicht über ihre Lektüre einen großen Dienst nicht nur für die Schulzeit

sondern für das ganze Leben. Die Schuleist jederzeit gerne bereit, ihnen mit Rat und Tat nach Kräften beizustehen, um durch gute Lektüre in unserer Jugend das Streben nach dem Guten, Edlen und Schönen zu wecken und zu fördern. Wir verweisen auch auf die Jugendschriften-Ausstellung des Frank- furter Lehrervereins(Senckenbergstrasse 16, Erdgeschoß, Sitzungszimmer der Volksbibliothek), die regelmäßig Mittwochs von 4 5 ½ Uhr geöffnet ist.

Auch der Besuch von Kinomatographen- u. àä. Vorstellungen kann unter Umständen sehr bedenkliche Folgen haben.

Eine Verfügung des Königl. Polizeipräsidiums v. 19. Juni 1907 weist die Inhaber der Veranstaltungsräumlichkeiten für kinematographische Vorführungen etc. an darauf zu achten, daß der Besuch von Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern, Lehrmeister oder Vormünder gestattet ist.