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Unterricht auf die Vormittage derartig zusammengelegt, daß in der Zeit von 5 ½ Stunden sechs Lektionen erteilt, die Nachmittage aber möglichst frei gehalten werden. Es werden demnach in Zukunft die Vormittagsstunden im Sommer- halbjahr von 7 ½ bis 1 Uhr und im Winterhalbjahr von 8 ½ bis 2 Uhr dauern.
Die Direktoren der städtischen höheren Schulen haben die Einführung der Kurzstunde beantragt, damit auch die Schüler der Oberklassen mehr Zeit als bisher zu körperlicher Erholung in frischer Luft und zu geistiger Selbstbetätigung erhalten; ich bitte die Eltern unserer Schüler dringend, dafür zu sorgen, daß die gewonnene freie Zeit in diesem Sinne verwendet wird.
Sodann ist noch Eines zu beachten. Die Endziele der einzelnen Schulen sind nicht verändert; sie müssen auch bei der verkürzten Unterrichtszeit erreicht werden. Damit ist zunächst uns Lehrern eine neue schwere Aufgabe gestellt worden; andererseits aber dürfen wir nun auch in erhöhtem Maße die Unter- stützung des Elternhauses bei unserer Arbeit erbitten. Die Hausarbeit wird nicht vermehrt werden, aber natürlich ist es jetzt besonders wichtig, daß sie sorgfältig geleistet wird, weil jede Feststellung eines Versäumnisses hierin den ganzen Unterricht aufhält. Sodann ist den Direktoren vom königl. Provinzial- Schulkollegium ausdrücklich aufgegeben worden, dafür zu sorgen, daß die auf 45 Minuten festgesetzte Unterrichtszeit keinerlei Verkürzung erfährt. Wenn eine solche Verkürzung für die erste Unterrichtsstunde des Vormittags vermieden werden soll, so genügt es nicht, daß die Schüler erst im letzten Angenblick vor Beginn des Unterrichts das Gebäude betreten, sondern sie müssen, damit der Unterricht selbst pünktlich beginnen kann, sich mindestens 5 Minuten früher in der Schule einfinden. Hierbei erbitten und erwarten wir die hilfreiche Unter- stützung seitens des Elternhauses.
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