Jahrgang 
1910
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Anzeigen schlimmster Art. Der Preis der Schundhefte beträgt dabei nur 5 bis 20 Pfg., je nachdem neue oder antiquarische Exemplare verlangt werden; dazu verleitet gerade der billige Preis des einzelnen Bandes häufig die Jugend zur Anschaffung einer großen Anzahl solcher Machwerke.

Oft genug hat die Schule leider die Wahrnehmung des schlechten Ein- flusses der Schundlektüre auf die Schüler machen müssen, und die Tagesblätter berichten immer erneut von Fällen, wie jugendliche Gemüter durch Berührung mit derartigen Erzeugnissen auf schlimme Wege und selbst mit dem Strafrichter in Konflikt geraten.

Um solchen gefährlichen Verirrungen unserer Jugend vorzubeugen, bedarf es des einmütigen und verständnisvollen Zusammenwirkens von Haus und Schule. Daher richten wir an alle Eltern unserer Schüler die dringende Bitte, unter keinen Umständen solche Schundlektüre in den Händen ihrer Kinder zu dulden, sondern sie unerbittlich zu vernichten; denn hier vor allem gilt das Wort Goethes: Für Kinder ist das Beste gerade gut genug!

Die Eltern erweisen ihren Kindern durch sorgfältige und genaue Aufsicht über ihre Lektüre einen großen Dienst nicht nur für die Schulzeit, sondern für das ganze Leben. Die Schule ist jederzeit gern bereit, ihnen mit Rat und Tat nach Kräften beizustehen, um durch gute Lektüre in unserer Jugend das Streben nach dem Guten, Edlen und Schönen zu wecken und zu fördern.

Wir verweisen auch auf die Jugendschriften-Ausstellung des Frankfurter Lehrervereins(Senckenbergstraße 16, Erdgeschoß, Sitzungszimmer der Volks- bibliothek), die regelmäßig Mittwochs von 4 5 ½ Uhr geöffnet ist.

Auch der Besuch von Kinematographen- u. ä. Vorstellungen kann unter Umständen sehr bedenkliche Folgen haben.

Eine Verfügung des Königl. Polizeipräsidiums v. 19. Juni 1907 weist die Inhaber der Veranstaltungsräumlichkeiten für kinematographische Vorführungen etc. an darauf zu achten, daß der Besuch von Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern, Vormünder oder Lehrmeister gestattet ist.

12) Privatstunden, auch in Musik und Zeichnen, u. s. w., sollen Schüler nicht

nehmen, ohne daß vorher über die Rätlichkeit derselben unsere Meinung ein- geholt worden ist. Viele Knaben werden in ihrem Fortkommen und in ihrer Gesundheit durch ungeeignete Privatstunden ernstlich geschädigt. AlIle Privat- stunden sind uns anzuzeigen. Leider wird diese Warnung immer wieder mißachtet, häufig zum großen Nachteil der Kinder.

Ebenso ist der Besuch und Aufenthalt in Gasthäusern, oft bis in späte Nachtstunden, zumal Sonntags, für das körperliche und sittliche Wohl der Schüler, auch wenn sie von Erwachsenen begleitet werden, äußerst gefährlich und sollte durchaus vermieden werden.

13)Befreiung vom Turnunterricht ist nur dann auszusprechen, wenn wirkliche

Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskelschwäche, Rachen- katarrh und ähnliche Dinge können nicht als ausreichender Grund für die Be- freiung erachtet werden.(Verfügung der Behörde.)

14) Eingehend begründete Gesuche um Gewährung von Freistellen sind an das

Kuratorium der höheren Schulen zu richten.

15) Durch Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 21. Dezbr. 1909

ist auf Antrag der hiesigen Direktoren die sogenannte Kurzstunde eingeführt, d. h. es wird die Dauer der Schulstunden auf 45 Minuten gekürzt und der