3)
21
4. Bei Erkrankung an Diphtherie oder Pocken wird allen Personen, welche mit dem Erkrankten in Berührung gekommen sind, dringend angeraten, sich durch Impfung immunisieren zu lassen und bei Genickstarre, Scharlach oder Diph-
therie täglich Rachen und Nase mehrmals mit einem desinfizierenden Mund- wasser auszupülen.
5. Ist ein Schüler der Tuberkulose verdächtig, so ist ein Arzt zu befragen und der Auswurf bakteriologisch untersuchen zu lassen.
Diese Vorschriften greifen tief in das Familienleben ein. Ihre Durch- führung ist aber unbedingt notwendig, soll der Kampf gegen die ansteckenden Krankheiten erfolgreich sein. Es wird daher dringend gebeten, daß das Eltern- haus in richtiger Erkenntnis seiner Pflicht gegen die Allgemeinheit diese Be- strebungen der Behörde voll unterstützt und den Schulen ihre Pflicht in der
gesundheitlichen Fürsorge der ihr anvertrauten Schüler durch selbsttätige Mit- hilfe erleichtert.
Wir bitten die Eltern dringend im Interesse ihrer Kinder dafür zu sorgen, daß sie ungestört arbeiten können, daß ihnen dazu ein angemessener Platz und Sitz zur Verfügung steht(zu empfehlen als billig und zweckmäßig:„Pultersatz“ von Alberti in Hanau), daß sie gutes Licht haben und nicht zu spät und nicht zu lange bei der Arbeit sitzen. Vgl. 7.
Beurlaubungen von Schülern können nur in dringenden Fällen erfolgen und bedürfen genauer Begründung. Fehlt der Schüler, ohne daß die Eltern mündlich oder schriftlich die Erlaubnis ordnungsmäßig vorher eingeholt haben, so zieht er sich ernste Bestrafung zu.
Schüler von auswärts bedürfen, falls sie hier wohnen oder essen sollen, der Ge- nehmigung des Direktors bei der Wahl des betr. Hauses. Bei Unzuträglichkeiten ist der Direktor berechtigt einzuschreiten.
Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur des Schulgebäudes, sowie auf dem Stundenplan, bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herrn Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten. Kurz vor Erteilung der Zeugnisse und den Versetzungen bitten wir von Besuchen abzusehen.— Eine Beaufsichtigung der Schüler außerhalb der Schulzeit ist den Lehrern unmöglich und liegt daher völlig den Eltern ob, welche darüber zu wachen haben, daß sich ihre Kinder auch fern von der Schule ge- bührlich benehmen und nach Eintritt der Dunkelheit die Straße der Regel nach nicht mehr betreten.
Wir empfehlen dringend, daß die Eltern die häuslichen Arbeiten auf ordnungs- mäßige und saubere Schrift und Haltung hin prüfen und die Kinder veranlassen, nachlässig und flüchtig geschriebene Arbeiten nochmals anzufertigen. Die Schüler sollen mindestens dreimal im Schuljahre(im Juni, November und Februar) ihren Eltern ihre sämtlichen Hefte zur Einsicht und Prüfung vorlegen. Unterbleibt dies, so bitten wir um gef. Mitteilung. Ebenso bitten wir um Mitteilung, wenn den


