19
2. UÜber die Schundliteratur:
„Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, dass sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich straf- baren Handlungen haben hinreißen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr azu Gebote stehenden Mitteln dieses Übel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie vom Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschließlich der Tagespresse, sorgsam überwachen, das versteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, daß dem Ubel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Ent- wickelung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weidmannschen Verlage zu Berlin erschienene Buch des Direktors Dr. F. Johannesson„Was sollen unsere Jungen lesen?“ wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlässiger Wegweiser dabei dienen können.“
Ferner richten wir an die Eltern die dringende Bitte, falls sie Privatunterricht für ihre Kinder für nôtig halten, sich mit uns vorher in Verbindung zu setzen. Von den Privatlehrern muss unbedingt verlangt werden, dass sie mit uns ins Einvernehmen treten, unsern Rat und unsere Wünsche einholen und in gewissen, nicht zu langen Zwischenräumen sich mit uns besprechen.— Schüler unserer Anstalt bedürfen, wenn sie Privatunterricht erteilen wollen, der Genehmigung des Ordinarius und des Direktors.
Sodann werden die Eltern darauf aufmerksam gemacht, dass die Anträge auf Be- willigung von Freistellen für höhere oder Mittelschulen bei den städtischen Schulbehörden schriftlich— im Falle des UÜbergangs zu einer Mittel- oder höheren Schule jeweils bis zum 15. Januar, andernfalls bis zum 1. April oder 1. Oktober— einzureichen sind.
Die. Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1913/14 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom Mittwoch d. 19. März bis Donnerstag den 3. April einschliesslich. 2. Pfingstferien vom Freitag den 9. Mai ¹) bis Donnerstag den 15. Mai einschliesslich. 3. Sommerferien vom Freitag den 4. Juli ¹) bis Montag den 4. August einschliesslich. 4. Herbstferien vom Samstag den 27. September bis Montag den 13. Oktober einschliesslich. 5. Weihnachtsferien vom Samstag den 20. Dezember 1913 bis Freitag den 2. Januar 1914
einschliesslich. 6. Schluss des Schuljahres am Samstag den 4. April 1914.
¹) An diesen Tagen ist der Unterricht unverkürzt durchzuführen.


