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einer unter den Abiturienten veranstalteten Sammlung zugeführt. Weitere Gaben erhielt sie von Herrn von Deuster und Herrn Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Scharff. Uber die zugunsten
der Kasse veranstalteten Wohltätigkeitsaufführungen des Vereins ehemaliger Lessinggym- nasiasten vergl. die Chronik. Für alle Geschenke herzlichen Dank.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Für die bevorstehende Impfung empfehlen wir den verehrten Eltern unserer Schüler die Einrichtung, die das Königliche Polizei-Präsidium getroffen hat. Die Schüler werden in der Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur mit animalischer Lymphe geimpft.
Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von Seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten.
Nachstehende Erlasse des Herrn Ministers bringen wir zur Kenntnis:
1. UÜber den Besuch der Kinematographentheater durch Schüler und Schülerinnen:
„Die Kinematographentheater haben neuerdings nicht nur in den Großstädten, sondern auch in kleineren Orten eine solche Verbreitung gefunden, daß schon in dem hierdurch veranlaßten übermäßigen Besuche solcher Veranstaltungen, durch den die Jugand vielfach zu leichtfertigen Ausgaben und zu einem längeren Verweilen in gesundheitlich unzureichenden Räumen verleitet wird, eine schwere Gefahr für Körper und Geist der Kinder zu befürchten ist. Vor allem aber wirken viele dieser Lichtbildbühnen auf das sittliche Empfinden dadurch schädigend ein, daß sie unpassende und grauenvolle Szenen vorführen, die die Sinne erregen, die Phantasie ungünstig beeinflussen, und deren Anblick daher auf das empfängliche Gemüt der Jugend ebenso vergiftend ein- wirkt wie die Schmutz- und Schundliteratur. Das Gefühl für das Gute und Böse, für das Schickliche und Gemeine muß sich durch derartige Darstellungen verwirren; und manches unverdorbene kindliche Gemüt gerät hierdurch in Gefahr, auf Abwege gelenkt zu werden. Aber auch das ästhetische Empfinden der Jugend wird auf diese Weise verdorben; die Sinne gewöhnen sich an starke, nervenerregende Eindrücke und die Freude an ruhiger Betrachtung guter künstlerischer Darstellungen geht verloren.
Diese beklagenswerten Erscheinungen machen es zur Pfiicht, geeignete Maßregeln zu treffen, um die Jugend gegen die von solchen Lichtspielbühnen ausgehenden Schädigungen zu schützen. Hierher gehört vor allem, daß der Besuch der Kinematographentheater durch Schüler und Schülerinnen, sowie durch die Zöglinge der Seminare und Präparandenanstalten ausdrücklich denselben Beschränkungen unterworfen wird, denen nach der Schulordnung auch der Besuch der Theater, öffentlichen Konzerte, Vorträge und Schaustellungen unter- liegt. Auch muß die Schule es sich angelegen sein lassen, die Eltern bei gebotenen Gelegenheiten durch Warnung und Belehrung in geeigneter Weise auf die ihren Kindern durch manche Kinematographentheater drohenden Schädigungen aufmerksam zu machen.
Wenn Besitzer von Kinematographentheatern sich entschließen, besondere Vorstellungen zu veranstalten, die ausschließlich der Belehrung oder der den Absichten der Schule nicht widersprechenden Unterhaltung dienen, so steht nichts im Wege, den Besuch solcher Vorführungen zu gestatten.“


