Jahrgang 
1904
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Füur die bevorstehende Impfung empfehlen wir den verehrten Eltern unserer Schüler die Einrichtung, die das Königliche Polizei-Präsidium getroffen hat. Die Schüler werden in der Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur mit animalischer Lymphe geimpft.

Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur bandelt, zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten.

Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1904/05 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom 27. März bis 10. April. Der 11. April ist wegen der Aufnahme- prüfungen für die Schüler frei. 2. Pfingstferien vom 22. bis 25. Mai einschlieſslich. 3. Sommerferien vom 3. Juli bis 1. August einschliefslich. 4. Herbstferien vom 25. September bis 9. Oktober. Der 10. Oktober ist wegen der Aufnahmeprüfungen für die Schüler frei. 5. Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1904 bis 6. Januar 1905 einschlieſslich. Der Unterricht

schliefst am Mittage des 23. Dezember.

Zu der bevorstehenden Progressionsfeierlichkeit beehre ich mich die hohen Behörden, alle Freunde des Gymnasiums, insbesondere die hoch- geschätzten Eltern unserer Schüler ergebenst einzuladen.

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