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Verzeichnis der Hefte.
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Prais Klassen Fach T I t O 1 ℳ—. ſ ſ Schreiben Haft Nr. 1...................— 10 vorsch. K. 3 8. 2...— 0 ⸗»2 „„„» 3, 4, 5, zuletzt Nr. 7.— 10.„ 1 Probe-, Übungs-,„ 6 mit steifem Deckel.......... a vr. I . u. Hausarbeiten„ 6„ blauem„= 10 Aufsätze, Diktate, ¹ 1— 10 VI-IV ..„„ Rand.. Freie Arbeiten J 6* Kan 8— 10 III=— II. Aufsätze mit 17 Linien und Rand(195/244 mm).— 20 III.n. „» ohne Linien, mit Rand(195/244 mm)........— 20 III— Ii 34 Vorsch. Kl. 3- Rechnen Nr. I11..................... 10 Vorach.Fl Nr. 13..[— 10 v-. Iv Math. Hausarbeiten„ ohne Linien und Rand(195/244 mm) V— 20 II— Ii Math. Klassenarb. Nr. 9(172,216 mm)— 1o I111.—1 Aufgabenbuch» Kanzlei-Quart.........— 10 VI- II=
3. Aug. 1914.
15. Aug. 1914.
4. Sept. 1914.
II. Verfügungen.
Schüler, die der Prima mindestens im 3. Halbjahr angehören, können sofort zur Reifeprüfung zugelassen werden, wenn sie zum Heeresdienst verpflichtet sind oder freiwillig eintreten wollen und dürfen und für militärtauglich befunden worden sind.
Untersekundanern kann die Reife für Obersekunda, schon jetzt zu- erkannt werden, wenn sie den Nachweis erbringen, daß sie in das Heer eingetreten sind.
Für die Dauer des Krieges wird eine Erleichterung im Nachweis des wissenschaftlichen Bildungsgrades der Fahnenjunker dadurch geschaffen, daß auch solche Unterprimaner von der Fähnrichprüfung befreit werden, denen die Reife für Oberprima zuerkannt worden ist, obwohl sie die Unterprima nicht ein volles Jahr besucht haben.(Diese müssen die Aussicht gewähren, daß sie die Reife für Oberprima am Schluß des Schuljahres mit Wahrscheinlichkeit erlangt hätten.) Unter den- selben Voraussetzungen können Obersekundaner, denen die Reife für
Prima zugesprochen worden ist, zur Fähnrichprüfung zugelassen werden.
16. Sept. 1914. Schüler der Osteroberprimen, welche nachträglich in das Heer eingestellt
werden, brauchen vom 1. Dezember 1914 ab nur eine mündliche Prüfung abzulegen.


