9o. S
10.
11.
13. 14.
15.
— 40—
zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen; zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik in Berlin; zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer;
zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst, bei den Provinzial- behörden(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizver- waltung;
zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebsingenieur;
zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apotheker(für Oberreal- und Realschüler Nachprüfung im Latein);
.zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(für Oberreal- und Real-
schüler ist der Nachweis von Kenntnissen im Lateinischen erforderlich, welche der Reife für die Tertia eines Gymnasiums entsprechen);
zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister in der Armee;
zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine, (erforderlich ist außerdem Reifezeugnis einer Fachschule);
zur Marine-Ingenieurlaufbahn.
V. Das Zeugnis der Reife für die Sekunda einer Oberrealschule, eines Gym- nasiums oder eines Realgymnasiums bezw. für die P'rima einer sechsstufigen höheren Schule berechtigt
zum Eintritt als Gehilfe in den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenprüfung.
Ferienordnung für das Schuljahr 1907/08.
Ostern: Von Samstag, 23. März bis Dienstag, 9. April.
Pfingsten: Von Freita
g, 17. Mai bis Donnerstag, 23. Mai.
8)
Sommer: Von Freitag, 5. Juli bis Dienstag, 6. August.
Michaelis: Von Samstag, 28. September bis Dienstag, 15. Oktober.
Weihnachten: Von Montag, 23. Dezember bis Dienstag, 7. Januar.
Das erste Datum bedeutet den Tag des Schulschlusses, das zweite den Tag des Schulbeginns.


