Jahrgang 
1907
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VII. Mitteilungen an die Eltern und Schüler.

Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzu- nehmen bereit sind. Es ist erwünscht, daß die Eltern sich spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur sowie in den Klassen- zimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht.

Der Direktor, bezw. Herr Professor Dr. Höfler(Dirigent der Klassen VIa bis Ilza und der Vorschule) sind in ihren Sprechstunden stets bereit, den Eltern ihrer Schüler mit Rat und Tat zur Hand zu gehen, doch wird dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten.

Wir machen die geehrten Eltern weiter aufmerksam, daß sie jederzeit Ein- sicht von den Heften ihrer Kinder nehmen können. Es bedarf nur einer Mitteilung an den betreffenden Lehrer, damit die schriftlichen Klassenarbeiten den Schülern nach Hause mitgegeben werden.

Der Zutritt der Schüler zu Riegen von Turnvereinen sowie die T'eilnahme an Schülerkursen der Rudervereine kann nur auf schriftlichen an den Klassenlehrer zu richtenden Antrag der Eltern durch den Direktor gestattet werden.

Seit Ostern 1899 ist von der Obersekunda an fakultativer Lateinunterricht eingerichtet worden. Zu diesem Unterricht können nur solche Schüler zugelassen werden, die in den lehrplanmäßigen Fächern voll genügen und nach ihrer Begabung Gewähr dafür leisten, daß sie ein Mehr von Arbeit ohne Schädigung an ihrer Gesund- heit zu bewältigen imstande sind. Befreiungen von verbindlichen Lehrfächern zu gunsten der Teilnahme am Lateinunterricht sind ausgeschlossen; ausnahmsweise darf jedoch gestattet werden, daß zum Lateinunterrichte zugelassene Schüler, welche am wahlfreien Unterrichte im Linearzeichnen teilzunehmen wünschen, während der Dauer ihrer Teilnahme am lateinischen und am wahlfreien Zeichenunterrichte vom Unter- richte im Freihandzeichnen befreit werden. Für die Versetzungen und die Zuer- kennung des Reifezeugnisses kommen die Leistungen im Lateinischen nicht in Betracht. Jedoch kann am Schlusse des Reifezeugnisses auf das besondere Zeugnis hingewiesen werden, welches dem Schüler über seine Leistungen in dem mit Erlaubnis des Kgl. Prov. Schulkollegiums eingerichteten Lateinunterricht ausgestellt worden ist.

Der Austritt aus diesem Unterricht kann nur am Schluß des Semesters stattfinden.

Für Schüler einer Oberrealschule gilt die Peilnahme am Linearzeichenunterricht für selbstverständlich. Eine Befreiung von diesem so wichtigen Fache kann nur auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen.