— 17— II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
5. April 1886. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium genehmigt die Anstellung des Herrn Reichard an Stelle des zum Rektor der Annaschule berufenen Herrn Hinkel.
12. April 1886. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium übersendet allen höheren Lehranstalten zur Beachtung einen Ministerial-Erlaſs vom 6. April 1886 betreffend Beteiligung der Lehrer an der Beauf- sichtigung der zur Wiederimpfung, bezw. Nachschau, an einem öffentlichen Impf-Termin erscheinenden Schüler.
21. April 1886. Kuratorium teilt mit, daſs für das Sommersemester die Turnspiele an den Knabenschulen wieder in ähnlicher Weise eingerichtet werden sollen wie in den beiden verflossenen Jahren.
14. Mai 1886. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium übersendet zur Kenntnisnahme und Beachtung einen Ministerial-Erlals vom 15. März 1886, welcher die Benutzung des in Berlin unter dem Namen „Invalidendank“ bestehenden Bureaus für Annahme von Zeitungs-Inseraten und Stellen-Nachweis für Invaliden des Heeres und der Marine empfiehlt.
17. Juni 1886. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium teilt eine Zuschrift der Direktion der Nord- seebäder Westerland und Wennigstedt auf Sylt mit, wonach dieselbe Einrichtungen getroffen hat, um Angehörigen des Beamten- und Militärstandes, sowie deren Familien Vergünstigungen beim Besuche dieser Seebäder zu gewähren(u. A. freie badärztliche Behandlung, Fortfall aller Kurtaxen in Wennigstedt, Preis-Ermaäſsigung um ein dritteil gegenüber der Westerlander-Haupt-Anstalt, billigste Unter- bringung in Privatwohnungen; für minderbemittelte Beamte und Militärs eine Preisermälsigung um 50 Procent, bei amtlicher Bescheinigung der Mittellosigkeit völlig freie Benutzung der Bade- und Kur-Ein- richtungen).
19. Juni 1886. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium giebt die Gesichtspunkte an, nach welchen von jeder höheren Schule die allgemein verbindlichen Lehrpläne vom 31. März 1882 bis ins Einzelne auszugestalten sind, so dafs dadurch jede Anstalt einen aus den Beratungen ihres Lehrer- Kollegiums hervorgegangenen methodischen Lehrplan für alle Unterrichtsfächer gewinnt, welcher der Wirksamkeit des Kollegiums, auch wenn in dem Personalbestande desselben ein Wechsel eintreten sollte, die erforderliche Einheitlichkeit und Planmälsigkeit sichert. Das Königl. Provinzial-Schul-Kollegium wünscht nun von dem, was in dieser Hinsicht an den einzelnen Schulen festgesetzt worden ist, Kenntnis zu nehmen, so zwar, dafs in jedem Jahre die Lehrplàne für gewisse noch zu bezeichnende Fächer(in diesem Jahre für Religionslehre und Deutsch) eingereicht werden.
1. Juli 1886. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium genehmigt die Abhaltung der Entlassungs- prüfung mit den für den Michaelis-Termin angemeldeten 4 Abiturienten.
1. Juli 1886. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium übersendet einen Ministerial-Erlals v. 9. Juni 1886, in welchem auf eine zweite Ausgabe der„Amtlichen Nachrichten über das Preulfsische Staatsschuld- buch“ aufmerksam gemacht wird.
19. August 1886. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium teilt durch Circular-Verfügung den Herren Direktoren(Rektoren) der höheren Schulen zur Kenntnisnahme und Nachachtung Folgendes mit.
„Der Herr Unterrichtsminister hat durch Erlass vom 17. Juni d. Js.— U. II. 250— zu er- kennen gegeben, dals er aus den eingehenden Nachweisungen, welche von den Königlichen Provinzial- Schul-Kollegien in Folge der Cirkular-Verfügung vom 26. November v. JIs.— 3083— über die in den letzten drei Jahren unter der Führung von Lehrern an höheren Schulen stattgehabten Ausflüge von Schülern dieser Anstalten gegeben sind, mit Befriedigung erfahren habe, dafs der günstige Erfolg
3


