Jahrgang 
1886
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Treppen von Pedellen sorgfaâltig rein und staubfrei gehalten werden und das Einbringen von Schmutz Seitens der Schüler durch Benutzung der Kratzeisen tunlichst vermieden werde.

2. Juni 1885. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium macht Mitteilung von der durch Erlafs des Herrn Unterrichtsministers vom 16. Mai 1885 angeordneten Errichtung eines pädagogischen Seminars in Cassel, mit der Aufgabe, Kandidaten des höheren Schulamts nach dem Abschlusse ihrer wissenschaftlichen Universitäts-Studien in ihrer didaktischen und pàdagogischen Ausbildung zu fördern. Als ordentliche Mitglieder werden in der Regel zu Ostern auf ein Jahr sechs Kanditaten aufgenommen, welche mit diesem Jahre, sofern es nicht schon geschehen ist, ihr pädagogisches Probejahr absolviren und ein Jahres-Stipendium von je 600 M. erhalten. Das Nähere ergibt das gleichfalls übersandte Statut.

6. Juli 1885. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium teilt einen Ministerial-Erlafs vom 30. Juni 1885 mit, welcher zur Erläuterung der Prüfungs-Ordnung vom 27. Mai 1882 bestimmt, daſs eine Prüfung, welche ein Examinand, nachdem er einmal in dieselbe eingetreten ist, an irgend einer Stelle im Verlaufe der Prüfung selbst aufgibt, einer nicht bestandenen Prüfung gleichgerechnet wird, ausgenommen, wenn sofort bei den Aufgaben der Prufung nachgewiesen und von dem Königl. Kommissar anerkannt ist, dals die Prüfung in Folge einer Erkrankung des Prüflings hat aufgegeben werden müssen.

22. Juli 1885. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium übersendet abschriftlich einen Erlals des Herrn Unterrichtsministers, worin darauf aufmerksam gemacht wird, daſs eine in der Provinz Hannover unter dem NamenKloster Loccum bestehende Stiftung auf der Nordsee-Insel Langeoog nicht nur ein Hospiz für Badegäste(in erster Linie Geistliche, Lehrer und Beamte, sowie deren Familien) in Betrieb gesetzt hat, sondern auch die Errichtung eines Ferienhospizes für Schüler höherer Lehr- anstalten im Alter von 12 bis 16 Jahren beabsichtigt, welche, unter Aufsicht von Lehrern, durch den Aufenthalt an der See, eventuell durch Seebäder, während der Zeit der grofsen Sommerferien sich erfrischen und kräftigen sollen. Der Pensionspreis für die ganze Ferienzeit von 4 Wochen(für Wohnung, Bedienung, volle Beköstigung, Bäder, Honorar für In- spektor und Badearzt, sowie etwaige Arzneikosten, von Ankunft auf der Insel bis zur Abreise) beträgt 100 M. Die Knaben werden in Oldenburg am bestimmten Tage von dem damit beauftragten Lehrer in Empfang genommen und bei der Abreise von dort aus wieder zurückbefördert. Das Nahere ergibt sich aus den beigefügten Grundzügen. Um die Verwaltung in den Stand zu setzen, sich in Beziehung auf Plan und Umfang der Anstalt definitiv schlüssig zu machen, wird zunächst Bericht eingefordert, insbe- sondere auch darüber, inwieweit darauf zu rechnen ist, daſs ein solches Hospiz bei den Eltern der Schüler höherer Lehranstalten günstige Aufnahme finden würde.

24. Juli 1885. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium übersendet Abschrift eines Circular-Erlasses des Ministeriums vom 8. Juli 1885, welcher allen höheren Lehranstalten in Erinnerung bringt, dafs für Ausstellung der Befäâhigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auf Grund des§ 90, 2a oder b der Wehrordnung, der mindestens einjährige Besuch der Klasse, an welche die betreffende Berechtigung geknüpft ist, die unbedingte Voraussetzung ist. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Reife für die nächst höhere Klassenstufe schon nach einem halben Jahre, oder erst nach Beendigung des ganzen Jahres erworben wird; nur kann sich die ein- jährige Dauer des Besuchs unter Umständen auf zwei Anstalten gleicher Kategorie verteilen, sofern diesel- ben überhaupt zur Ausstellung von Befâhigungszeugnissen nach Malsgabe des§ 90, 2a oder b berechtigt sind.

24. Juni 1885. Königl. Provinzial-Schul-Kollegium übersendet abschriftlich einen Ministerial-Er- lass vom 9. Juli 1885, worin für Gymnasien und Realgymnasien die Abfassung der Reife-Zeugnisse solcher Examinanden vorgeschrieben wird, welche zuvor an einem Realgymnasium, bezw. an einer Ober- Realschule die Reifeprüfung bestanden haben.