Jahrgang 
1883
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Zippel und Bollmann, einheimische Pflanzenfamilien, Dodel-Port, Atlas der Botanik. Für die Samlung gingen folgende Geschenke ein: 1 Hermelin vom Sextaner Grätz, 1 Sumpfschildkröte, 1 Leinzeisig und 1 Sperber vom Untertertianer Flinsch, l glatte Natter vom Secundaner Jäger, 1 Ochsenhuf, 1 Rehgeweih, 1 Rabenschadel und 1 Chamaeleon vom Quartaner Becker, 1 Fleder- maus vom Quartaner Sporleder, 1 Wiesel vom Quartaner Pfitzner, 1 Wendehals vom Quartaner Schwalb, 1 Drossel vom Quartaner Weber, 1 Maulwurf vom Quartaner Vollhardt, 1 Wiedehopf vom Quartaner Krieckler, 1 Blindschleiche und 1 grüne Eidechse vom Sextaner Stoltze, 1 Kokos- nufs vom Quintaner Jensen, 1 Strandlaufer vom Sextaner Lang, 1 Igel vom Quartaner Raabe, 1 Amsel und 1 Turmfalke vom Quintaner Lönholdt, 1 Hechtkopf vom Sextaner Schenck, 1 Amsel vom Untertertianer Wichmann, 1 Möve von Lindner, 1 Ibismumie aus den Königsgräbern von Theben, 1 Scarabäus und 1 Scorpion von Herrn Keppel.

Für den geographischen Unterricht wurde angeschafft: Reichard's Wandkarte von Nordamerika und Lessing's Wandkarte von Hessen-Nassau.

Mehrere hiesige und auswärtige Buchhandlungen sandten auch im verflossenen Schuljahre neue Schulbücher ihres Verlags oder neue Auflagen derselben.

Allen vorstehend erwähnten freundlichen Gebern sei hier im Namen der Anstalt der herzlichste Dank gesagt.

Derselbe Dank gebührt auch dem Vorstande des physikalischen Vereins, welcher, wie in den vorhergehenden Jahren, den Primanern freien Zutritt zu den physikalischen Vorlesungen gewäahrte.

Berechtigungen.

Die groſse Mehrzahl der die Klingerschule besuchenden Schüler pflegt in den kauf- männischen oder gewerblichen Beruf einzutreten. In Folgendem werden auf mehrseitigen Wunsch auch diejenigen Berufs-Arten namhaft gemacht, zu welchen der Besuch einer lateinlosen Real- schule bis zu einer gewissen Stufe die Berechtigung gewährt.

Ein Zeugnis der Reife für Prima ist erforderlich für die Zulassung zur Prüfung der Zeichenlehrer an Gymnasien und Realschulen, sowie für die Zulassung zu dem Königlichen Musikinstitut in Berlin und der Königlichen Akademischen Hochschule für Musik daselbst.

Ein Zeugnis der Reife für Ober-Prima berechtigt zum Eintritt als Apotheker-Lehrling und zur Zulassung zu den pharmaceutischen Prüfungen nur dann, wenn ausserdem das für die Ober-Secunda eines Realgymnasiums erforderliche Mass von Kenntnissen im Lateinischen durch eine entsprechende Prüfung nachgewiesen wird.

Das Bestehen der Entlassungs-Prüfung ist erforderlich für die Zulassung zu den Prüfungen der Feldmesser und Markscheider, zum Supernumerariat bei den Provinzial-Civil-Verwaltungs- behörden(auch Königl. Eisenbahn-Directionen), pei der Verwaltung der indirekten Steuern und beim Justizsubalterndienst, ferner als Civil-Aspiranten für den Marine-Intendanturdienst und für den militärischen Magazindienst bei den Proviant-Aemtern.

In Betreff der Zulassung zu der technischen Hochschule in Hannover heisst es im letzten Programm derselben auf Seite 10:

Bis auf Weiteres erfolgt die Aufnahme als Studierender auch noch auf Grund des Reifezeugnisses einer preufsischen Realschule II. Ordnung. Im neuesten Programm der technischen Hochschule zu Aachen lautet§ 42: