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Nachmittags Unterricht ganz ausfallen, im Winter aber nur in den Klaſſen, welche mehr als 30 Stunden wöchentlich haben, am Montag und Donnerſtag Nachmittags⸗Unterricht ſtatt⸗ finden ſolle.
24. Mai. Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium theilt eine Verfügung des Miniſteriums mit, in welchem dasſelbe auf eine im Verlage von Paul Czihatzky in Berlin unter dem Titel„Die Ur⸗ ſachen der Erblindung, ein Droh⸗ und Troſtwort“ erſchienene Schrift des Augenarztes Dr. Katz aufmerkſam macht, welche in allgemein verſtändlicher Darſtellung ein größeres Publikum über dieſe wichtige Frage zu belehren ſucht.
15. Juni. Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium fordert im Auftrage des Miniſteriums Bericht, ob anläßlich der verbrecheriſchen Attentate gegen Seine Majeſtät den Kaiſer und König ſich Schüler höherer Lehranſtalten unehrerbietige Aeußerungen gegen Seine Majeſtät ſich erlaubt oder an ſocial⸗ demokratiſchen Vereinen und Verſammlungen ſich betheiligt haben.
17. Juni. Das Königliche Miniſterium ordnet an, daß die Sommerferien auf die Zeit vom 29. Juni bis 29. Juli verlegt werden, damit die Theilnahme an der auf den 30. Zuli feſtgeſetzten Wahl zum Deutſchen Reichstage durch die Lage der Ferien an den höheren Schulen keine Beeinträch⸗ tigung erfahre.
18. Juni. Das Königliche Provinzial⸗Kollegium wünſcht, daß die Anſicht des Lehrerkollegiums conſtatirt werde, ob es nicht gerathen erſcheine, ſtatt der ſeitherigen Sommer⸗ und Herbſtferien einheitliche am 15. Auguſt beginnende Herbſtferien mit der Dauer von 5 Wochen anzuordnen, wie ſolche jetzt für die benachbarten Provinzen Rheinland und Weſtfalen beſtimmt worden ſind.
21. Juni. Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium theilt einen Erlaß des Königlichen Miniſteriums der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten mit, welcher allgemeine Bemerkungen enthält, die dem Berichte des geheimen Regierungsraths Dr. Stauder in Betreff der von ihm jüngſt vorgenommenen Reviſion von 21 höheren Lehranſtalten der Provinz Heſſen⸗Naſſau entnommen ſind. 3
24. Juni. Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium genehmigt, daß die Schüler des Herbſtcoetus der Unterprima der Klingerſchule zum Zwecke der Erlangung des Zeugniſſes für den einjährig⸗frei⸗ willigen Militärdienſt zu Michaelis a. c. an der Abgangsprüfung der höheren Gewerbeſchule als Extraneer Theil nehmen. 4
25. Juni. Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium theilt einen Erlaß des Miniſteriums der geiſtl. ꝛc. Angelegenheiten mit, nach welchem revaccinierten Schülern eine Dispenſation vom Turnunterricht auf die Dauer von 14 Tagen, von der Vollziehung der Wiederimpfung an gerechnet, zu ertheilen iſt.
14. Juli. Das Curatorium verfügt, daß künftighin von den Direktoren keine Verbindlichkeit für die Schule eingegangen werde, welche nicht durch den bewilligten Credit ihre Deckung findet, und daß eventuell rechtzeitig und vor Erſchöpfung des Credits motivierte Anträge auf Erhöhung einzelner Poſten bei dem Curatorium einzureichen ſeien.
29. Juli. Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium macht auf die gegen Ende vorigen Jahres in dem Niederländiſchen Schulmittel⸗Muſeum zu Amſterdam eröffnete ſtändige Ausſtellung für Unterrichts⸗ mittel aufmerkſam.—
1. Auguſt. Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium weiſt auf die von ihm oft wahrgenommene That⸗ ſache hin, daß das beim Erlernen einer fremden Sprache ſo wichtige Vokabellernen nicht genügend beachtet werde, und wünſcht, daß die Mittel, welche geeignet ſind, den Schülern einen ausreichenden Vokabelvorrath zu verſchaffen, ſorgfältig beachtet und benützt werden.—
2. Auguſt. Das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium bringt eine Circular Verfügung des Königlichen Miniſteriums der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten vom 2. Februar 1843 in Erinnerung, in welcher bemerkt wird, daß die Vorſchrift, nach welcher in den Schulprogrammen die in Beziehung


